Videoabstandsmessungen sind Verdachtsabhängig

sagt das OLG Bamberg und verwirft deshalb eine entsprechende Rechtsbeschwerde.

Ausgangslage ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.8.2009, Az. 2 BvR 941/08. Die dortige entscheidende Passage lautet

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist der Einschränkung im überwiegenden Allgemeininteresse zugänglich. Diese bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 65, 1 <43 f.>; 120, 378 <401 ff.>; BVerfGK 10, 330 <337>). Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden (vgl. BVerfGE 65, 1 <44 ff.>; 100, 313 <359 f.>; BVerfGK 10, 330 <337 f.>).

Fraglich ist also, ob § 100h Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG eine solche Rechtsgrundlage sein kann, um den Eingriff in das Recht auf info…

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Themen: Ordnungswidrigkeiten , Informationelle Selbstbestimmung , Abstandsmessungen
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 25. August 2010 auf http://www.rosskopf-langhans.de/der-blog/.

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