Video zeigt: Offenbar grundlose Gewalttätigkeit Berliner Polizeibeamter

Im Verlaufe des Tages hat ein auf youtube und verschiedenen anderen Websites veröffentliches Video eines Mitglieds des Chaos Computer Clubs hohe Wellen geschlagen (via Fefe und lawblog). Am Rande der Demonstration "Freiheit statt Angst" kam es am Samstagabend zu einem Polizeiübergriff, der durch den Film dokumentiert wird. Zu sehen ist, wie ein offenbar friedlicher Radfahrer, der sich zuvor auf einem Zettel Notizen machte, von einem Polizeibeamten fortgeschickt wird und dieser Forderung auch nachkommt. Dann aber wird er von einem anderen Beamten von hinten ergriffen, und erhält sodann mehrfach mit Faustschlägen ins Gesicht traktiert. Weder ist ein Festnahmegrund erkennbar, noch ein Anlass für die Faustschläge. (Allerdings ist mir aus diversen glaubhaften Berichten bekannt, dass einige Bereitschaftspolizeieinheiten Faustschläge ins Gesicht bei Festnahmen routinemäßig einsetzen.)

Sollten die Berliner Polizeiverantwortlichen nicht die Kraft aufbringen, die hier beteiligten Beamten aus dem Dienst zu entfernen und die Justiz es nicht bewerkstelligen, die hier begangenen Straftaten zu ahnden, ist der Vorfall geeignet, das Vertrauen in Polizei und Rechtsstaat nachhaltig zu beschädigen. Das Verhalten erinnert an Hooliganismus. Solche Beamte sind in der Polizei gründlich fehl am Platz.

Es ist leider bei Weitem nicht der erste Vorfall dieser Art, aber es ist wohl der erste, der so dokumentiert ist, dass auch die Gesichter der ansonsten meist wegen der Helme nicht identifizierbaren Beamten erkennbar sind, so dass die Tatverdächtigen leicht zu ermitteln sein werden. Um einem Missbrauch der Anonymität zu strafbaren Handlungen zu vermieden, wird schon seit längerer Zeit gefordert, dass - wie in vielen anderen Ländern - Polizeibeamte durch ID-Nummern identifizierbar sein sollten.

Erstaunlich schnell hat die Berliner Polizei auf das sich anbahnende katastrophale Bild in der Öffentlichkeit reagiert und eine Presseerklärung veröffentlicht, die sich allerdings teilweise im Widerspruch zu den Bildern befindet. So heißt es dort:

"Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der 37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam zur Behandlung in ein Krankenhaus."

Bis hierher hat man den Eindruck, die Pressemitteilung wolle den Einsatz rechtfertigen und den Beamten einen Freibrief ausstellen, indem die Realität, vorsichtig ausgedrück…

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Themen: Polizei , Polizeigewalt , Materielles Strafrecht , Demonstration , Berliner Polizei , Kriminologie
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 14. September 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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