Nutzungsausfall:Auch Kleinvieh macht Mist – Teil 3
Schadenfixblog | 27. September 2010 — Das grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungsausfall während der Dauer der Ersatzbeschaffung oder der Reparatur besteht, bestreit…
Guten Tag,
Ich habe ich hier ein Ereignis mit der VHV - Versicherung zu berichten, mit der ich üblicherweise eigentlich keine Schwierigkeit in der Regulierung von Verkehrsunfällen habe. Aus diesem Grunde finde ich die Entwicklung, die sich in diesem Schreiben aufzeigt, umso bemerkenswerter.
Ich habe für einen Mandanten bei der VHV-Versicherung Nutzungsausfall geltend gemacht. Da sich der Unfall in der Zeit vor Weihnachten ereignete, sind insgesamt 24 Tage Nutzungsausfall zu errechnen gewesen.
Die VV schreibt dazu folgendes:
den Nutzungsausfall berücksichtigen wir mit 38 €/Tag. Die Werte in der Ausfalltabelle gelten nicht für ältere Fahrzeuge. ( das Fahrzeug ist 9 Jahre alt)
Auf Grund des Fahrzeugalters und der erheblichen Beschädigungen am Fahrzeug ihres Mandanten war selbst für einen Laien erkennbar, dass die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen. Ein Abwarten des Gutachtens war somit gar nicht erforderlich. Wir haben dennoch die Wiederbeschaffungsdauer (... die im Gutachten angegeben war…) um vier Tage erhöht.
Im Gutachten sind Reparaturkosten in Höhe von 8.242,43 € angegeben worden, der Restwert ist mit 6.600, 00 € veranschlagt worden. Eine Reparatur ist also ohne weiteres möglich gewesen, da wir uns im Bereich der 130% bewegen würden. Will die Versicherung mit ihrer Formulierung etwa einführen, das ein Gutachten in solchen Fällen in Zukunft gar nicht mehr abgewartet werden muss, da ja ohnehin das Fahrzeug verkauft werden muss? Damit wären wir auf einer zweiten außer der uns allen bekannten Versicherung bei dem Versuch, die 130%-Grenze abzuschaffen. In letzter Konsequenz wären in solchen Fällen dann auch die Gutachten überflüssig (da sie ja schließlich nicht mehr abgewartet werden müssen).
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Formulierung, das ältere Fahrzeuge (was sind ältere Fahrzeuge?) nicht nach der …
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