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VGH: Rheinland-pfälzisches Nichtraucherschutzgesetz tritt am 15. Februar 2008 in Kraft - Aber: In kleinen Gaststätten darf vorläufig weiter geraucht werden

am 12.02.2008 von Rechtblog

Das durch § 7 des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 2007 angeordnete Rauchverbot in Gaststätten wird bis zur Entscheidung über die Verfassungs­beschwerden insoweit einstweilen ausgesetzt, als es sich auch auf ausschließlich inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte erstreckt.
Diese Gaststätten müssen am Eingangsbereich deutlich sichtbar auf eine Raucherlaubnis hinweisen. Die übrigen Vorschriften des Gesetzes können am 15. Februar 2008 in Kraft treten. Dies ent­schied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz im Verfahren über mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Die Pressemitteilung im Detail:
Nach dem Nichtraucherschutzgesetz sind Gaststätten grundsätzlich rauchfrei. Aus­nahmsweise können Betreiber einer Gaststätte in abgetrennten und entsprechend gekennzeichneten Räumen das Rauchen erlauben. Gegen das Nichtraucherschutzgesetz haben fünf Betreiber von Ein-Raum-Gaststätten, deren bauliche Anordnung nach ihren Angaben die räumliche Abtrennung eines separaten Raucherbereichs ausschließt, Ver­fassungsbeschwerden eingelegt. Sie rügen eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und ihres Eigentumsrechts: Mindestens 80 % ihrer Stammkundschaft seien Raucher. Infolge der gesetzlichen Neuregelung müssten sie mit gravierenden Umsatzrückgängen rechnen, die sie in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohten. Ein weiterer Beschwerdeführer, der keine Gaststätte betreibt, fühlt sich als Raucher durch das Rauchverbot in seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt. Sämtliche Beschwerdeführer haben Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, mit der das Inkrafttreten des Gesetzes zum 15. Februar 2008 vorläufig ausgesetzt werden soll. Die Anträge der Gaststätten­betreiber hatten Erfolg. Der Antrag des Rauchers wurde abgelehnt.
1. Die Betreiber von Ein-Raum-Gaststätten verfügten aufgrund der örtlichen Gegeben­heiten nicht über die Möglichkeit, einen von dem rauchfreien Gastraum abgetrennten Raucherbereich einzurichten. Zugleich sei es ihnen verwehrt, sich – unter entsprechend deutlich sichtbarem Hinweis an etwaige …

In Inhabergeführten Einraum-Gaststätten in Rheinland-Pfalz darf zunächst weiter geraucht werden

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MCNeubert lawblog / Am 1. Februar 2008 tritt in Sachsen das Sächsische Nichtraucherschutzgesetz (SächsNSG) in Kraft. Heute rief mich eine Mandantin an, die mehrere Gaststätten bzw. Vereinslokale betreibt und hat sich ihren Frust von der Seele geredet. Über 90 Prozen…

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MCNeubert lawblog / Mit Beschluss vom heutigen Tage setzte der Verfassungsgerichtshof § 2 Abs. 2 Nr. 8 des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes bis zur Entscheidung über die in der Hauptsache noch anhängigen Verfassungsbeschwerden außer Anwendung, soweit das Rauc…

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