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VGH präzisiert verfassungsrechtliche Grenzen

am 27.11.2006 von Handakte WebLAWg

Die Durchführung des „Tags der offenen Tür“ in der rheinland-pfälzischen Staats­kanzlei am 10.9.2005 hat nicht gegen Prinzipien der Landesverfassung zur Zulässigkeit staat­licher Öffentlichkeitsarbeit verstoßen. Die Veranstaltung bedeutete trotz ihrer Nähe zur Bun­destagswahl vom 18.9.2005 auch keine unzu­läs­sige Wahl- bzw. Parteien­werbung.
Dies …

OVG: Private Wettbüros müssen schließen

Rechtblog / Private Wettbüros dürfen in Rheinland-Pfalz keine Sportwetten EG-ausländischer Buch­macher vermitteln. Dies ent­schied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in insgesamt 14 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Weder die W…

Zulassung zum Referendariat in Rheinland-Pfalz: Mai 2005

RRef.de / Neuigkeiten aus der Zulassungskampagne für den Mai-Termin 2005 in Rheinland-Pfalz (Anmerkung: Es gibt nur zwei Zulassungstermine in Rheinland-Pfalz; Mai und November). Zum 02.05.2005 stehen insgesamt 259 Ausbildungsplätze, davon 172 im Bezirk des O…

OVG Rheinland-Pfalz: Private Sportwetten sind verboten

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Private Wettbüros dürfen in Rheinland-Pfalz keine Sportwetten EG-ausländischer Buch­macher vermitteln. Dies ent­schied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in insgesamt 14 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.In den aus all…

Die Wahl zum OB von Idar-Obersteiner kann stattfinden

Handakte WebLAWg / Die Festsetzung der Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte auf das vollendete 68. Lebensjahr verstößt nicht gegen die rheinland-pfälzische Landesverfassung. Deshalb lehnte es der VerfGH Rheinland-Pfalz ab, die Durchführung der auf den 5.11.2006 a…

Zulassung zum Referendariat: Mai 2005

Schmierzettel.NET / Neuigkeiten aus der Zulassungskampagne für den Mai-Termin 2005 in Rheinland-Pfalz (Anmerkung: Es gibt nur zwei Zulassungstermine in Rheinland-Pfalz; Mai und November). Zum 02.05.2005 stehen insgesamt 259 Ausbildungsplätze, davon 172 im Bezi…

OVG Rheinland-Pfalz: Behörde darf Namen + E-Mail-Adresse eines Beamten im Internet veröffentlichen

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Land Rheinland-Pfalz ist befugt, den Namen eines Beamten und seine dienstliche E-Mail-Adresse im Internet-Auftritt der Beschäftigungsbehörde zu veröffentlichen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Der Kläger i…

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Rainer Langenhan

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