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VGH Hessen: Kampfhunde müssen alle zwei Jahre zur Wesensprüfung

am 13.06.2006 von http://www.elbelaw.de/blawg

Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel heute entschied, müsse angesichts der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens jedes Mal aufs Neue geprüft werden, ob das Wesen des Hundes sich nicht zum Schlechten verändert habe. Da die Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde nicht verlängert, sondern nach zwei Jahren neu erteilt werde, müssten alle Voraussetzungen erneut erfüllt werden. (Az: 11 UE 3367/04)
Wie der VGH ausführte, solle die Kampfhundeverordnung die Allgemeinheit vor möglichen Gefahren gefährlicher Hunde schützen. Deshalb müsse stets neu geprüft werden, ob sich bei dem Hund seit der ersten Wesensprüfung eine …

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Kampfhunde müssen alle zwei Jahre zur Wesensprüfung

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