VG Wiesbaden: Keine Rundfunkgebühren für gewerblich genutzten Internet-PC

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Forderung der GEZ-Nachzahlung von Rundfunkgebühren für einen gewerblich genutzten Internet-PC eines EDV-Fachmanns aus Eltville zurückgewiesen. Nach Ausfassung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden in seinem Urteil vom 19.11.2008 zum Aktenzeichen 5 K 243-08.WI (V) bestehe für die Forderung nach GEZ-Gebühren für einen derartigen Internet-PC keine Rechtsgrundlage. Bei einem Internet-PC handele es sich um neuartige Rundfunkempfangsgeräte. Für diese bestehe jedoch bei gewerblicher Nutzung keine Gebührenpflicht. Insbesondere monierte das Gericht, dass der Gebührentatbestand nicht hinreichend konkretisiert sei (Gebührenpflicht für PCs mit tatsächlich vorhandenem Internetzugang oder schon für grundsätzlich Internetfähige Rechner). Weiterhin fehle es einem PC an dem Merkmal „zum Empfang bereit halten“, denn es mangele bei…

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Themen: Gez , Internetzugang , VG Wiesbaden

Erschienen 21. Februar 2009 auf http://www.spam-abwehren.de.

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