VG: Vorläufige Dienstenthebung eines Universitätsprofessors bestätigt

Mit Beschluss hat die Disziplinarkammer den Antrag eines Professors der Universität Hannover abgelehnt, der die Aufhebung seiner vorläufigen Dienstenthebung begehrte. Dem Professor, der am Fachbereich Rechtswissenschaft beschäftigt ist, wird vorge- worfen, er habe Studentinnen gegen sexuelle Handlungen bessere Noten in Aussicht gestellt.

Zudem wird gegen ihn der Vorwurf der Bestechlichkeit erhoben. Er habe in einem Zeitraum von September 2000 bis Februar 2005 gegen Bezahlung von ca. 51.000 EUR die Betreuung von Doktoranden übernommen, die, um für eine Promotion zugelassen zu werden, auf die Erteilung eines Notendispenses angewiesen gewesen seien. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hatte ihn daraufhin im Dezember 2005 vorläufig vom Dienst enthoben. Das Ministerium machte zur Begründung der vorläufigen Dienstenthebung geltend, angesichts der Schwere des Fehlverhaltens sei mit einer Entfernung aus dem Dienst zu rechnen. Darüber hinaus sei bei einem vorläufigen Verbleiben im Dienst mit einem erheblichen Ansehensverlust der Dienst- stelle und einer Störung des dortigen Betriebsklimas zu rechnen.

Diese Auffassung bestätigte das Gericht. Der Vorwurf sei so gravierend, dass er voraussichtlich zu einer Entfernung aus dem Dienst führen werde. Der Antragsteller sei die…

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Themen: Hannover

Erschienen 30. März 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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