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VG Trier zur Hundesteuer: Keine Hundesteuer bei ausschließlich gewerblicher Hundehaltung

am 27.05.2008 von http://www.steuerrechtblog.de

VG Trier Urteil vom 15.05.2008 - 2 K 976/07.TR
Dient eine Hundehaltung ausschließlich gewerblichen Zwecken, darf keine örtliche Hundesteuer erhoben werden. Dies hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 15. Mai 2008 auf die Klage einer Hundebesitzerin entschieden, die mit ihrer Hundezucht beim Finanzamt Daun gemeldet ist und die im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung sieben Hunde hielt.
Zur Urteilsbegründung führten die Richter aus, als örtliche Aufwandssteuer dürfe die Hundesteuer nur den besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand für die persönliche Lebensführung erfassen (Stichwort: Liebhaberei). Ein Aufwand, der dafür erbracht werde, einen Ertrag aus einem Gewerbebetrieb zu erzielen, dürfe hingegen nicht besteuert werden. Maßgeblich für die Abgrenzung der gewerblichen Hundehaltung von der Haltung aus Liebhaberei sei der erwerbswirtschaftliche Zweck der Haltung, der eine auf eigene Rechnung und Verantwortung mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgende, nachhaltige Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr voraussetze. Das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht grenze den Gewerbebetrieb von der einkommens- und gewerbesteuerlich unbeachtlichen, für die Aufwandssteuer hingegen beachtlichen Liebhaberei ab.
Im Falle der Klägerin sahen die Richter erhebliche objektive Kriterien für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht. Neben dem Umstand, dass sie die aus drei Würfen …

Keine Hundesteuer bei ausschließlich gewerblicher Hundehaltung

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VG Trier zu Hundesteuer: Keine Hundesteuer bei ausschließlich gewerblicher Hundehaltung

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BVerwG 10 C 1.07 - Urteil

Bundesverwaltungsgericht / Aufwandsteuer, Hundesteuer, Steuerpflicht, Bundespolizei, Diensthund, Dienstpflicht, Hundehaltung, Aufwand, persönliche Lebensführung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Einkommensverwendung, Einkommenserzielung.…

Polizei und Hundesteuer

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Keine Hundesteuer für Hundezüchter

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Lichtenrader Notizen / NRW-Justizportal: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Wer einen Wachhund zum Bewachen nicht nur des landwirtschaftlichen Betriebs, sondern auch des zugehörigen Wohnhauses hält, kann zur Hundesteuer herangezogen werden Der 14…

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