Tschechische Fahrerlaubnis
Rechtslupe | 11. Dezember 2008 — Eine tschechische Fahrerlaubnis, in der als Wohnort eine Gemeinde in Deutschland eingetragen ist, muss in Deutschland nicht ane…
Mit Beschluss vom 04.01.2005 (AZ: 5 L 1858/04.TR) hat das Verwaltungsgericht Trier die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung eines ausländischen Studierenden für rechtmäßig erklärt, der die Zulassung zur Hochschule nur nach der Fälschung des Zeugnisses über das Bestehen der deutschen Sprachprüfung erhalten hatte. Aus der Begründung des VG: Zwar sei ...
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 14. Januar 2005 auf http://www.vertretbar.de.
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spam-abwehren.de | 10. Juni 2007 — LG Trier: Streitwert einstweiliger Verfügung bei E-Mail-Spam € 7.500 Das Landgericht Trier hat in seinem Beschluss vom 11.01.…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 30. Juni 2010 — Der Führerscheintourismus” lässt uns auch nach der 3. Führerscheinrichtlinie und den Gesetzesänderungen …
Handakte WebLAWg | 29. Januar 2008 — Die Universität Trier ist berechtigt, für ein sog. Zweitstudium eine Studiengebühr in Höhe von 650,00 € je Semester zu verlange…
Bonn Blawg | 22. August 2005 — Lichtenrader Notizen: Staatsanwaltschaft Trier auf Strafverteidigerjagd? Die Staatsanwaltschaft Trier. Ah ja. Wundert jetzt ni…
Rechtslupe | 14. Oktober 2010 — Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung ist nur dann zulässig, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass di…
Blickpunkt Recht & Steuern | 3. Januar 2006 — Dem Inhaber eines deutschen Reisepasses, der erhebliche Steuerrückstände hat, darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Tr…
LawBlog | 21. August 2005 — Strafverteidigerjagd in Trier? Die Lichtenrader Notizen berichten über den Fall eines Fachanwalts für Strafrecht, der sich du…
Reuters | 25. März 2009 — Cincinnati (Reuters) - Die US-Regierung hat am Dienstag erste Schritte zur Ausweisung des mutmaßlichen KZ-Wachmanns John Demjan…
Rechtblog | 29. Januar 2008 — Die Universität Trier ist berechtigt, für ein sog. Zweitstudium eine Studiengebühr in Höhe von 650,00 € je Semester zu verlange…