VG Neustadt: Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis wegen rechtsmissbräuchlichen Erwerbs
Wer eine ausländische erwirbt, um
so die Folgen einer bevorstehenden Entziehung seiner deutschen Fahrerlaubnis zu umgehen, handelt rechtsmissbräuchlich; die
Fahrerlaubnisbehörde darf in diesem Fall den ausländischen Führerschein entziehen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Behörde den Betroffenen aufgefordert, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage seiner
Fahreignung vorzulegen, nachdem er wegen Verkehrsverstößen aufgefallen war. Dem kam dieser nicht nach und ließ sich stattdessen in
Tschechien – unter Angabe u. a. eines Einkaufszentrums als Wohnanschrift - einen Führerschein ausstellen.
Wegen des nicht vorgelegten Gutachtens kündigte die Behörde an, ihm den Führerschein zu entziehen. Daraufhin verzichtete der
Betroffene auf seine – deutsche – Fahrerlaubnis; den
der tschechischen Fahrerlaubnis teilte er nicht mit.
Nachdem die Behörde hiervon Kenntnis erlangt hatte, erkannte sie ihm mit sofortiger Wirkung das Recht ab, von der tschechischen
Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen.
Hiergegen erhob der Betroffene Widerspruch und beantragte zugleich beim vorläufigen Rechtsschutz.
Das Gericht hat den Antrag abgelehnt. Für eine von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erteilte Fahrerlaubnis gelte zwar der
Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Fahrerlaubnisse; dies bedeute, dass Inhaber einer gültigen EU-Fahrerlaubnis, die ihren
Wohnsitz in Deutschland hätten, auch hier Kraftfahrzeuge führen dürften. Auf diesen Grundsatz könne sich der Antragsteller aber nicht
berufen, denn er habe rechtsmissbräuchlich gehandelt:
Tschechien habe dem Antragsteller überhaupt keinen Führerschein ausstellen dürfen, da dieser noch im Besitz der deutschen
Fahrerlaubnis gewesen sei; eine Person könne aber nur Inhaber eines einzigen von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
ausgestellten Führerscheins sein.
Diese Vorschriften habe der Antragsteller umgehen wollen, indem er zu einem Zeitpunkt, als er noch im Besitz eine…
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