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VG Neustadt: E-Mail-Adresse eines Beamten im Internet zulässig

am 06.03.2007 von http://www.dr-bahr.com/

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Urteil vom 6. Februar 2007 entschieden, dass der Name, die dienstliche E-Mail-Anschrift, die Namensbestandteile enthält, sowie die Telefondurchwahl …

Verwaltungsgericht Neustadt : Veröffentlichung der E-Mail-Adresse eines Beamten mit Namensbestandteilen im Internetauftritt der Dienststelle zulässig

MEDIEN INTERNET und RECHT / VG Neustadt, Urteil vom 6.02.2007 – Az. 6 K 1729/06.NW Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Urteil vom 6. Februar 2007 entschieden, dass der Name, die dienstliche E-Mail-Anschrift, die Namensbestandteile enthält, sowie die Telefondurchwa…

Veröffentlichung der E-Mail-Adresse eines Beamten im Internet zulässig

Recht und Alltag / Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt hat in einem Urteil vom Urteil vom 6.02.2007 (Az.: 6 K 1729/06.NW) entschieden, dass der Name, die dienstliche E-Mail-Anschrift, die Namensbestandteile enthält, sowie die Telefondurchwahl eines Beamten im Interne…

Kein regelmäßiger Publikumsverkehr

LawBlog / Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Urteil vom 6. Februar 2007 entschieden, dass der Name, die dienstliche E-Mail-Anschrift, die Namensbestandteile enthält, sowie die Telefondurchwahl eines Beamten im Internetauftritt der Dienststelle verö…

VG Neustadt a.d.W.: Die Veröffentlichung des Namens eines Beamten einschließlich seines Zuständigkeitsbereichs, seiner Telefondurchwahl und der E-Mail-Adresse im Internetauftritt einer Behörde ist grundsätzlich zulässig. Beamten- oder datens

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Veröffentlichung des Namens eines Beamten einschließlich seines Zuständigkeitsbereichs, seiner Telefondurchwahl und der E-Mail-Adresse im Internetauftritt einer Behörde ist grundsätzlich zulässig. Beamten- oder datenschutzrechtliche …

Beamtenrecht: Dienstliche Mail-Adresse darf veröffentlicht werden

JuracityBlog / Das Verwaltungsgericht Neustadt hat mit Urteil vom 06.02.2007 - 6 K 1729/06.NW - die Klage eines Beamten gegen die Veröffentlichung seiner dienstlichen E-Mail-Anschrift und seiner dienstlichen Telefondurchwahl im Internetauftritt der Dienststell…

OVG Rheinland-Pfalz: Behörde darf Namen + E-Mail-Adresse eines Beamten im Internet veröffentlichen

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Land Rheinland-Pfalz ist befugt, den Namen eines Beamten und seine dienstliche E-Mail-Adresse im Internet-Auftritt der Beschäftigungsbehörde zu veröffentlichen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Der Kläger i…

Bundesbeamte müssen Praxisgebühr zahlen

Rechtblog / Wie das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden hat, müssen auch Bundesbeamte die Praxisgebühr entrichten: Beamte des Bundes haben den Abzug eines Eigenanteils in Höhe von 10,- Euro (Praxisgebühr) bei der Gewährung einer Beihilfe zu ihren Krankh…

LAG Kiel: Nennung der E-Mail-Adresse einer Verwaltungsangestellten zulässig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LAG Kiel (Urt. v. 23.01.2008 - Az.: 3 Sa 305/07: PDF) hat entschieden, dass die Nennung der E-Mail-Adresse einer städtischen Mitarbeiterin zulässig ist.Die klägerische Mitarbeiterin der Stadt Lübeck hatte sich gegen die Anweisung ihres Dienst…

VG Neustadt: Einblendung eines Osterhasen in TV-Show ist unzulässige Schleichwerbung

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Ebenso wie der Presse Werbung im redaktionellen Teil untersagt ist, dürfen auch Fernsehsender keine verbotene Schleichwerbung im Programm platzieren. Verstöße dagegen können von der zuständigen Landesmedienanstalt beanstandet werden. Das VG Neus…

OVG Koblenz: Beamte und ihre Email-Adresse im Netz

JuracityBlog / Auch manche Behörden wollen modern und bürgernah arbeiten. Was liegt näher als ein Internetauftritt mit Angabe von Namen und Email-Adresse der Beamten ? Das dachte sich auch die Behördenleitung einer Landesbibliothek in Rheinland…

Abmahnung droht: Nachfrage per Telefax oder E-Mail

JuracityBlog / Wer als Unternehmer auf seiner Homepage Faxnummer und E-Mail-Adresse veröffentlicht, muss damit leben, dass Kunden Fax oder E-Mail für Kaufanfragen nutzen, die sich auf die übliche Verkaufstätigkeit des Unternehmens beziehen. Eine unzumutbare Bel…

Keine Toilette im Bienenhaus

Recht und Alltag / Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt hat mit Urteil vom 16.11.2006 (Az.: 4 K 1291/06.NW) die Klage eines Imkervereins auf Genehmigung einer Toilette in einem Bienenhaus abgewiesen. Das vom Verein betriebene, rund 22 qm große Bienenhaus steht im Auß…

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