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VG Münster entscheidet gegen Rundfunkgebühren für PCs

am 06.10.2008 von http://www.telemedicus.info/

Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass für einen Computer nicht zwangsläufig Rundfunkgebühren anfallen und gab damit der Klage eines Studenten gegen den WDR statt (Az. 7 K 1473/07).
„Während man herkömmlichen Fernseh- oder Radiogeräten schon beim Besitz davon ausgehen könne, dass sie zum Empfang bereitgehalten werden, weil eine andere Verwendung in der Regel ausgeschlossen sei, verhalte es sich bei Computern, Handys oder ähnlichen neuen Empfangsgeräten anders. Da diese auch …

VG Münster: Urteil zu Rundfunkgebühren für PCs im Volltext

Telemedicus / Das Urteil des VG Münster zur Rundfunkgebührenpflicht von Computern ist nun im Volltext verfügbar. Das Gericht hatte Ende September festgestellt, dass für internetfähige PCs nicht zwangsläufig Rundfunkgebühren fällig werden. Aus den Ents…

Verwaltungsgericht Münster kippt GEZ-Gebührenpflicht für internetfähigen PC

Recht Medial / Ein Münsteraner Student durfte nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man etwa auch Hörfunkprogramme empfangen kann. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster ents…

Student muss keine Rundfunkgebühr für internetfähigen PC zahlen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Ein Münsteraner Student durfte nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man etwa auch Hörfunkprogramme empfangen kann. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster ents…

Rundfunkgebühr für Internet-Kühlschrank?

Kanzlei Finkenzeller & Kollegen - Rechtsanwälte in Ingolstadt / Nach einer (noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung des VG Münster darf ein Student nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden darf, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man auch Hörfunk empfangen kann (Ents…

Urteil: Keine Rundfunkgebühr für Internet-PC

RA Kadelke / Ein Student aus Münster muss keine Rundfunkgebühren bezahlen, obwohl er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem ein Radioempfang möglich ist. Das Verwaltungsgericht Münster hob mit der am Montag bekannt gegebenen und noch nicht rechtskrÅ

Urteil: Keine Rundfunkgebühr für Internet-PC

RA Kadelke / Ein Student aus Münster muss keine Rundfunkgebühren bezahlen, obwohl er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem ein Radioempfang möglich ist. Das Verwaltungsgericht Münster hob mit der am Montag bekannt gegebenen und noch nicht rechtskrÅ

VG Münster: Keine Rundfunkgebühr für internetfähigen PC

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Ein Münsteraner Student durfte nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man etwa auch Hörfunkprogramme empfangen kann. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster ents…

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