VG München: Kein Trinkwasserbeitrag für Freiflächenphotovoltaikanlage
am 19.03.2008 von Paluka.de: Blog
Das Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 11.03.2008 (Az. M 10 S 07.5614) über einen Bescheid über den Wasseranschlussbeitrag für das Betriebsgrundstück einer Freiflächenphotovoltaikanlage entschieden. Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs angeordnet, weil ernstliche Zweifel an der Rechtmässigkeit des Bescheids bestehen. Unser Mandant, der Betreiber der Anlage und Eigentümer des Betriebsgrundstücks ist, muss daher bis zur Entscheidung in der Hauptsache den festgesetzten Beitrag nicht bezahlen. Es steht nach der positiven Entscheidung zu erwarten, dass auch die Hauptsacheentscheidung zu Gunsten unseres Mandanten ausgehen wird und der Beitragsbescheid ersatzlos aufgehoben wird.
Die Entscheidung schafft - zumindest für Bayern - auch Rechtsklarheit für andere Betreiber von Freiflächenphotovoltaikanlagen. Das Verwaltungsgericht hat in dem Beschluss nicht nur Erwägungen zum konkreten Einzelfall angestellt, sondern auch rechtsgrundsätzlich zur Möglichkeit der Beitragerhebung für die Freiflächenphotovoltaik geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass dies im Regelfall unzulässig sein dürfte.
Die Argumentation des Gerichts geht davon aus, dass für eine PV-Anlage - wie in diesem Fall - ein einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB ausreicht, ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 11 BauNVO ist nicht erforderlich. Das führt dazu, dass das Bebauungsplangebiet weiterhin dem Aussenbereich zuzuordnen sind. Ein bebaubares Aussenbereichsgrundstück unterliegt nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nur dann der Beitragspflicht, wenn mit mit der bestimmungsgemässen Nutzung ein Wasserverbrauch verbunden ist. Ist …
Wasserphotovoltaik
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1C_40/2007: Mobilfunkantennen: Strahlungsgrenzwerte
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Recht und Alltag / Der Widerspruch gegen einen Bescheid, mit dem Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende aufgehoben wurden, hat keine aufschiebende Wirkung. Will ein Arbeitsuchender erreichen, dass der Bescheid nicht vollzogen wird, muss er Klage erheben und…
Amtsgericht München : Kein Anspruch eines DSL-Anbieters auf Zahlung der Vertragsentgelte, wenn nach einem Umzug des Kunden die Leistungserbringung (technisch) nicht mehr möglich ist.
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Klagen gegen Windräder abgewiesen
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2 BvR 619/06 vom 06.04.2006
BVerfG / 1. Die Beschwerde ist unzulässig, da der Beschwerdeführer die Beschwerde nicht innerhalb der Frist nach § 93 Abs. 1 BVerfGG erhoben hat. Im Gegensatz zu einem Antrag nach § 33 a StPO gehört der formlose Rechtsbehelf der Gegenvorstellung grun…
Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwere Geländewagen
Blickpunkt Recht & Steuern / Das Finanzgericht Köln hatte in einem Beschluss vom 28.11.2005 im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ernstliche Zweifel an der Auffassung der Finanzverwaltung geäußert, dass Geländewagen und vergleichbare Fahrzeuge mit…
