VG Mainz: Landwirte – Subventionsdaten der EU dürfen nicht ins Internet
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau darf vorerst Daten von Landwirten, die EG-Agrarbeihilfen erhalten haben (Antragsteller), nicht selbst im Internet veröffentlichen und nicht zwecks Veröffentlichung im Internet an die dafür zuständigen deutschen und europäischen Behörden übermitteln. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschieden und damit entsprechenden einstweiligen Anordnungsanträgen von mehreren rheinland-pfälzischen Landwirten stattgegeben. Das Ministerium beabsichtigt, die Daten der Landwirte an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu melden zwecks Veröffentlichung in deren Internetportal. Genannt werden sollen dabei der Name des Landwirts, sein Wohnort und die Höhe der jeweiligen Beihilfe. Das Internetportal ermöglicht mittels einer Suchmaske die gezielte Suche nach Beihilfeempfängern.
Die geplante Veröffentlichung beruht auf einer EG-Verordnung und stellt eine Maßnahme im Rahmen der sogenannten Transparenzinitiative der EU dar. Mit ihr sollen politische Entscheidungsprozesse transparenter gestaltet und die Verwendung finanzieller Mittel für jeden Bürger nachvollziehbar werden.
Die Landwirte haben geltend gemacht, dass die Veröffentlichung ihrer Daten gegen Datenschutzrecht verstoßen würde.
Bei – im Eilverfahren gebotener – überschlägiger Rechtsprüfung bestünden Bedenken gegen die Veröffentlichung der Daten, führten die Richter der 1. Kammer in ihren Beschlüssen aus. Ein Abwehranspruch der Antragsteller komme sowohl nach nationalem Recht aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als auch gemäß Art. 8 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention in Betracht, wonach jede Person das Recht auf Achtung ihres Privatlebens und ihrer Korrespondenz habe. Ein zwingendes gesellschaftliches Bedürfnis, aufgrund dessen in dieses Recht eingegriffen werden dürfe, sei hier nicht erkennbar, da die Veröffentlichung der Daten nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Zweck stünde. Es unterliege erheblichen Zweifeln…
» Vollständiger ArtikelThemen: Internet , Urteile , VG Mainz , Internet-recht , Datenschutz-recht , Veröffentlichung , Ministerium , Geheimhaltung , Namensnennung , EU Fördermittel Landwirtschaft Veröffentlichung
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht
Erschienen 21. Juni 2009 auf http://www.jur-blog.de.
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