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VG Köln: Wehrpflicht wird erneut dem Bundesverfassungsgericht zur Pruefung vorgelegt

am 15.04.2005 von http://rafranke.blogspot.com

Das Verwaltungsgericht Köln hat drei Eilverfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt: Die Antragsteller sind Wehrpflichtige, die gegen ihre Einberufung zur Bundeswehr klagen. Die neuen Einberufungsgrundsätze, die seit Oktober 2004 im Wehrpflichtgesetz geregelt sind, verstießen gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Wehrgerechtigkeit, befanden die Kölner Richter. Sie waren damit gehalten, die Verfahren auszusetzen und die Frage der Verfassungskonformität der zu Grunde liegenden Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Wege einer Richtervorlage zur Entscheidung vorzulegen. Nur das Bundesverfassungsgericht hat die Kompetenz, ein vom Parlament beschlossenes Gesetz wegen eines Verfassungsverstoßes für nichtig zu erklären.

Im Januar diesen Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die neuen Einberufungsregeln allerdings für unbedenklich erklärt und ein vor einem Jahr ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aufgehoben. Jedenfalls nachdem es nun im geänderten Wehrpflichtgesetz eine gesetzliche Grundlage für die neue Einberufungspraxis gebe, sei diese rechtlich nicht zu beanstanden, hieß es in dem Leipziger Urteil. Das Verwaltungsgericht Köln schloss sich dieser Auffassung aber nicht an.

Nach der neuen Einberufungspraxis sind größere Gruppen von Wehrpflichtigen von vorne herein von einer Einberufung ausgenommen. Dies betrifft u.a. Verheiratete, über 23-jährige und Wehrpflichtige, …

Wehrpflicht - wieder einmal - vor dem Bundesverfassungsgericht

Jurabilis / Die Wehrpflicht und die Frage der Wehrgerechtigkeit kommen auf Initiative des Kölner Verwaltungsgerichts erneut vor das Bundesverfassungsgericht. Die Kölner Richter setzten heute drei Klagen von Wehrpflichtigen gegen ihre Einberufung aus. Das Geric…

Alles rechtens beim Bund...

mepHisto-bLAWg / Bundesverwaltungsgericht Leipzig | Pressemitteilungen Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Urteil eines Verwaltungsgerichts aufgehoben, das die Einberufung eines Wehrpflichtigen wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Wehrgere…

Zurückstellung vom Grundwehrdienst bei Aussicht auf unbefristeten Arbeitsvertrag

Recht und Alltag / Hat der Wehrpflichtige die konkrete Aussicht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag, kann dies der Einberufung zum Grundwehrdienst entgegenstehen. Das entschied die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Minden am 12.06.2006 (Az.: 10 K 803/06 - nich…

Einberufungspraxis verstößt nicht gegen das GG

Handakte WebLAWg / Die Einberufungspraxis zur Wehrpflicht verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied am Mittwoch das BVerwG. Die Auswahl der Wehrpflichtigen verstoße...…

Keine Vorratsdatenspeicherung - wegen der Kosten

LawBlog / Das Verwaltungsgericht Berlin hat die den Telekommunikationsanbieter BT vorläufig von der Vorratsdatenspeicherung befreit. Grund sind die Kosten, die nach dem Gesetz allein die Telefonanbieter tragen müssen. BT hatte mit dem Eilantrag geltend gemac…

VG Stuttgart: Wehrpflicht ist nach wie vor verfassungsgemäß

Jurabilis / Nachdem der Europäische Gerichtshof Anfang 2003 auf eine Vorlage des Stuttgarter Verwaltungsgerichts entschieden hatte, dass der deutschen Wehrpflicht nur für Männer keine europarechtlichen Bedenken entgegenstehen, hat das VG in einem am 13.01.20…

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