VG Köln: Telekom muss Wettbewerbern Zugang zu Leerrohren gewähren

Im Juni letzten Jahres verfügte die Bundesnetzagentur, dass die Telekom ihren Wettbewerbern bei der Zugangsgewährung zur “letzten Meile” auch den Zugang zu ihren in der Erde vergrabenen Kabelleerrohren gewähren muss. Den Wettbewerbern sollte damit die Möglichkeit eingeräumt werden, eigene Hochgeschwindig…

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Themen: Urteile , Regulierung , Erde , Breitband

Erschienen 24. Januar 2008 auf http://telefonundrecht.de.

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