VG Köln: Rote Karte für die 0900er-Tastendruck-Masche
am 18.04.2008 von spam-abwehren.de
Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte mit Beschluss vom 16.04.2008 eine entsprechende Verbotsverfügung der für die Rufnummernregulierung zuständigen Bundesnetzagentur.
Der Trick läuft wie folgt: Das Telekommunikationsunternehmen ruft im Auftrag von Kunden mit Telefoncomputern bei Verbrauchern an und
teilt über Bandansagen mit, dass der Angerufene einen Preis gewonnen
hätten. Um Näheres zu erfahren, sollten diese dann eine Taste oder eine
Tastenkombination drücken, um die Verbindung zu einem Mehrwertdienst
unter einer 0900-Nummer herzustellen. Nach dem Tastendruck wird dann das
Gespräch an diese kostenpflichtige Nummer weitergeleitet. Auf diese Weise ist es möglich, selbst fest eingerichtete 0900er-Rufnummernsperren technisch zu umgehen. Dies aber, so die Verwaltungsrichter, verstößt gegen die Kundenschutznoprm des § 66i des Telekommunikationsgesetzes und ist zudem wegen unzumutbarer Beläsztigung wettbewerbswidrig, §§ 3, 7 I UWG.
Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln ""Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung bleibt verboten - Verwaltungsgericht Köln bestätigt Verbraucherschutz"
Man kann über die Frechheit nur staunen, sich hier durch ein Rechtsmittelverfahren …
VG Köln: Rote Karte für die 0900er-Tastendruck-Masche
spam-abwehren.de / Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte mit Beschluss vom 16.04.2008 eine entsprechende Verbotsverfügung der für die Rufnummernregulierung zuständigen Bundesnetzagentur. Der Trick läuft wie folgt: Das Telekommunikatio…
VG Köln: Rote Karte für die 0900er-Tastendruck-Masche
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Verwaltungsgericht Köln : Tastendruckmodell zur Weiterleitung auf 0900er-Nummer bei Telefonwerbung verstößt gegen TKG und UWG – Verwaltungsgericht Köln bestätigt Verbraucherschutz
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Tastendruckmodell bei Telefonwerbung bleibt verboten - Verwaltungsgericht Köln bestätigt Verbraucherschutz
Dr. Bücker Newsfeed / Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln zum Urteil vom 16.04.2008 - Az. 11 L 307/081. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss vom 16. April 2008 eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur…
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