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VG Köln: Kölner “Sexsteuer” ist im wesentlichen rechtmäßig

am 13.07.2007 von http://blog.juracity.de

Das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 23 K 4180/03 u.a.) hat am Mittwoch vier Klagen gegen die Erhebung einer „Sexsteuer“ im Jahre 2004 abgewiesen; in einem weiteren Fall hat es der Klage hingegen stattgegeben. Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Köln vom Dezember 2003 sei im wesentlichen rechtswirksam, urteilten die Richter.
Die Vergnügungssteuer wird von Städten und Gemeinden aufgrund kommunaler Satzungen erhoben und fließt ausschließlich den Kommunen zu. Im Dezember 2003 hatte die Stadt Köln erstmals „die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna- , FKK- und Swingerclubs“ und „das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt, z.B. in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen“ der Vergnügungssteuer unterworfen. Die Stadt rechnete insoweit mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von ca. 700.000,00 Euro. Gegen die Steuerbescheide erhoben einige Veranstalter Klage. Vier dieser Klagen wiesen die Richter nun ab und führten dazu aus, die neu eingeführten Besteuerungsgegenstände verstießen weder gegen Europarecht noch gegen das Grundgesetz noch gegen Bestimmungen des nordrhein-westfälischen Kommunalabgabengesetzes. Unwirksam sei allerdings eine Satzungsbestimmung, nach der derjenige als Mitunternehmer Steuern schulde, der lediglich Räumlichkeiten zur Verfügung stelle ohne an der jeweiligen Vergnügungsveranstaltung in irgendeiner Weise beteiligt zu sein. Nichtig sei auch die Festsetzung einer …

Sex-Steuer in Köln

ElbeBlawg / Die Stadt Köln darf weiterhin eine sogenannte Sex-Steuer von Bordell-Betreibern und Prostituierten verlangen. Die im Jahr 2003 eingeführte Vergnügungssteuer sei “im Wesentlichen rechtswirksam”, urteilte das Verwaltungsgeric…

Steuern sparen in Verrichtungsboxen

kanzlei-hoenig.info / Aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln: Im Dezember 2003 hatte die Stadt Köln erstmals “die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna- , FKK- und Swingerclubs” und…

VG Köln: Sexsteuer ist im wesentlichen rechtmäßig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Verwaltungsgericht Köln hat heute vier Klagen gegen die Erhebung einer Sexsteuer im Jahre 2004 abgewiesen; in einem weiteren Fall hat es der Klage hingegen stattgegeben. Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Köln vom Dezember 2003 sei im wese…

Auch Senioren können sich vergnügen …

ElbeBlawg / … und müssen deshalb zahlen, nämlich Vergnügungssteuer! So auch ein Gastwirt, der nun für in den Jahren 2000 bis 2005 durchgeführte Seniorentanzveranstaltungen nachträglich Vergnügungsteuer entrichten muss. Da…

Sex lohnt sich für Köln

JuracityBlog / Die Stadt Köln ist die einzige Gemeinde in Deutschland, die eine Sexsteuer als Sonderform der Vergnügungssteuer erhebt. Wie der Kölner Stadtanzeiger heute berichtet, rechnet der Kämmerer für das Jahr 2007 mit Einnahmen in H&#…

Vergnügungssteuer für Röhrennachfüllung

Blickpunkt Recht & Steuern / Röhrennachfüllungen dürfen bei der Vergnügungssteuererhebung nicht berücksichtigt werden. Eine Regelung in einer Vergnügungssteuersatzung, die bei Geldspielgeräten auch Röhrennachfüllungen der Besteuerung…

OVG Münster: Zweitwohnungssteuer ist auch bei Trennung vor Scheidung rechtens

JuracityBlog / Auch eine Zweitwohnung, die der Trennung vor der Scheidung dient, unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Justizministeriums vom 05.06.2007 hervor. Der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 2…

Musterklagen gegen Entwässerungsgebühren der Stadt Essen erfolglos

Handakte WebLAWg / Der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteile vom 24. Juni 2008 in drei Musterverfahren Klagen gegen die Heranziehung zu Entwässerungsgebühren durch die Stadt Essen abgewiesen. Die Stadt lässt die Abwasserentsorgung durch eine Fremdge…

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