VG Köln: Glasverbot an Karneval dieses Jahr rechtswidrig
Dr. Graf | 21. Oktober 2010 — Das Verwaltungsgericht Köln hat mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 16.09.2010 (Az. 20 K 441/10, 20 K 525/10) entschied…
Das VG Köln hat in einem Urteil vom 16.09.2010 (20 K 441/10; 20 K 525/10) entschieden, dass das Glasverbot an Karneval 2010 in der Kölner Innenstadt rechtswidrig war, und damit Klagen eines Anwohners aus dem Zülpicher Viertel und eines Kölner Kiosk-Betreibers stattgegeben.
Sachverhalt Die Stadt Köln hatte im Januar 2010 mit einer Allgemeinverfügung für bestimmte Zeiten an den Karnevalstagen in der Altstadt, im Zülpicher Viertel und im Bereich der Ringe ein allgemeines Verbot des «Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen» ausgesprochen und mit individuellen Ordnungsverfügungen Kiosk-Besitzern verboten, zu bestimmten Zeiten während des Karnevals Getränke in Glasbehältnissen zu verkaufen.
Entscheidung des VG Köln Das VG Köln hat nun entschieden, dass diese Verfügungen rechtswidrig waren. Das allgemeine Recht der Gefahrenabwehr lasse rein vorsorgende Maßnahmen wie ein vorbeugendes Verbot grundsätzlich nicht zu. Allein das verbotene Mitführen und Benutzen von Gläsern und Glasflaschen stelle noch keine «Gefahr» im Rechtssinne dar. So sei die Benutzung von Glasbehältern an sich nicht gefährlich. Eine Gefahr entstehe erst dadurch, dass ordnungswidriges oder strafbares Verhalten, etwa die rechtswidrige Beseitigung von Gläsern und Flaschen oder Sachbeschädigungs- beziehungsweise Köperverletzungsdelikte, hinzukämen. Ein vorbeugendes Verbot könne daher nicht auf § 14 OBG NRW gestützt werden. Das Verbot habe zudem auch eine Vielzahl von Personen betroffen, von denen anzunehmen gewesen sei, dass sie sich ordnungsgemäß verhielten, so das Gericht. Das VG Köln hatte in mehreren Eilverfahren bereits im Februar 2010 die sofortige Vollziehung der Verfügungen ausgesetzt.
OVG M…
» Vollständiger ArtikelErschienen 20. September 2010 auf http://www.juraexamen.info.
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Rechtslupe | 17. September 2010 — Das „Glasverbot“ an Karneval 2010 in der Kölner Innenstadt war rechtswidrig, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Köln und ga…
Dr. Graf | 17. November 2010 — Am 21.10.2010 veröffentlichte ich bereits einen Beitrag zur Rechtswidrigkeit des Glasverbots im Kölner Karneval (http://www.ra-…
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