VG Köln: Abschaltung der Rufnummer „11861“ rechtmäßig – 1:47 Minuten Preisansage deutlich zu lang und zu teuer

Mit Beschluss vom 14.02.2011 (Az. 1 L 1908/10) hat das VG Köln entschieden, dass die Bundesnetzagentur mit der Anordnung zur Abschaltung der Rufnummer „11861“ rechtmäßig handelte.

Zum Sachverhalt:

Die früher für Auskünfte der Deutschen Bahn genutzte Rufnummer „11861“ wurde in letzter Zeit von einem privaten Auskunfts- und Weitervermittlungsservice zur Auskunftserteilung von Rufnummern, Anschriften, Branchen-, Berufs- und Geschäftsbezeichnungen benutzt. Der Preis dieser Dienstleitung wurde vom Anbieter auf 1,99 Euro pro Minute (aus dem deutschen Festnetz) festgelegt.

Nachdem die Bundesnetzagentur unter anderem festgestellt hatte, dass die gebotene Preisansage 1:47 Minuten dauerte und zudem die Nummer vom Unternehmen im Internet zunächst ohne Preisangabe beworben wurde, ordnete die Bundesnetzagentur die Abschaltung der Rufnummer an.

Im Eilverfahren bestätigte nun das Kölner Verwaltungsgericht die Entscheidung der Bundesnetzagentur:

Nach Ansicht des Gerichts ist die (Kosten verursachende) Preisansage deutlich zu lang. Dem Kunden entstünden hierdurch Kosten in unzulässiger Höhe. Eine den gesetzlichen Anfo…

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Themen: Ovg
Rechtsgebiet: Telekommunikationsrecht

Erschienen 23. Februar 2011 auf http://ra-dr-graf.de/blog/.

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