VG Koblenz:Lebenspartner eines Beamten hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung
am 15.02.2008 von http://www.recht-blog.com
Dem gleichgeschlechtlichen Lebenspartner eines Beamten steht kein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu. Dies entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Kläger ist Beamter im Ruhestand. Nachdem er seinen Lebensgefährte vor dem Standesamt eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, beantragte der Kläger bei seinem Dienstherrn, seinen Lebenspartner einem Ehepartner gleichzustellen. Der Dienstherr ging zunächst davon aus, dass eine Berücksichtigung im Rahmen der Beihilfe gewollt sei und lehnte den so verstandenen Antrag ab. Die gegen die Ablehnung erhobene Klage hatte keinen Erfolg (vgl. Pressemeldung Nr. 40/2007 des Gerichts). Nachdem der Kläger klargestellt hatte, dass es ihm auch um die Einbeziehung seines Partners in die Hinterbliebenenversorgung ging, lehnte der Dienstherr auch diesen Antrag ab. Der Kläger sah darin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, die Anti-Diskriminierungs-Richtlinie und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und erhob Klage.
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Beamtenversorgungsgesetz, so die Richter, begünstige ausschließlich Witwen, Witwer und frühere bzw. geschiedene Ehefrauen und Ehemänner von Beamtinnen und Beamten. Lebenspartner seien von den Regelungen nicht erfasst. Diese Ungleichbehandlung verstoße weder gegen die Verfassung noch gegen das europäische Gemeinschaftsrecht oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes sei nicht verletzt, weil gewichtige Differenzierungsgründe zwischen der Ehe und der Lebenspartnerschaft bestünden. Schon die Verfassung selbst unterscheide beide Institute, indem sie in Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes nur die Ehe, nicht aber die Lebenspartnerschaft unter den besonderen Schutz staatlicher Ordnung stelle. Zudem dürfe der Gesetzgeber dem Gesichtspunkt Rechnung tragen, dass die Versorgungsabsicherung bei Eheleuten regelmäßig durch die Erziehung der gemeinsamen Kinder erschwert würde. Es gebe zwar auch kinderlose …
Ärzteversorgung: Keine Hinterbliebenenrente für gleichgeschlechtliche Lebenspartner
Recht und Alltag / Der überlebende Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente gegen die Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Koblenz. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz in seinem Urte…
Keine Witwerrente für gleichgeschlechtliche Lebenspartner von Beamten
Lichtenrader Notizen / Das Verwaltungsgericht Koblenz hat durch ein Urteil vom 07.02.2006 entschieden, dass ein mit einem Beamten in Lebenspartnerschaft lebender Mann keinen Anspruch auf Sterbe- und Witwergeld hat. Der verstorbene Beamte, dessen Ehe im Jahr 2003 geschie…
Ärzteversorgung: Keine Hinterbliebenenrente für gleichgeschlechtliche Lebenspartner
Rechtblog / Der überlebende Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente gegen die Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Koblenz. Dies entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Klä…
Keine Leistungen für gleichgeschlechtlichen Lebenspartner
Rechtblog / Ein mit einem Beamten in Lebenspartnerschaft lebender Mann hat keinen Anspruch auf Sterbe- und Witwergeld. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Der verstorbene Beamte, dessen Ehe im Jahr 2003 geschieden wurde, begründete im Mai 2004 mi…
VG Koblenz: Regelaltershöchstgrenze für Beamtenstellen zulässig
Rechtblog / Die Ablehnung eines Bewerbers um eine Beamtenstelle wegen Überschreitens der Regelaltershöchstgrenze verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dies entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Kl&…
VG Koblenz: Keine Beihilfe für Lebenspartner
JuracityBlog / Das VG Koblenz hat mit Urteil vom 11.10.2007 - 2 K 256/07.KO - entschieden, dass ein Beamter im Ruhestand keinen Anspruch darauf hat, dass sein Lebenspartner bei der Beihilfe berücksichtigt wird. (more...)…
