VG Koblenz: Keine Rundfunkgebühr für PC in Anwaltskanzlei
am 29.07.2008 von http://www.recht-blog.com
Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten. Dies entschied das VG Koblenz.
Der Rechtsanwalt verwendet in seiner Kanzlei den PC zu Schreib- und RechercheÂarbeiten. Dabei nutzt er den Internetzugang auch zum Zugriff auf RechtspreÂchungsÂdatenbanken, für sonstige beruflich bedingte Recherchen sowie zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Um einen schnelleren Zugang zum Internet zu erhalten, verfügt der Rechner über einen DSL-Anschluss. Im Januar 2007 meldete der Rechtsanwalt seinen PC bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlÂichen Rundfunkanstalten (GEZ) an. Im Verfahren teilte er mit, er habe in seiner Kanzlei einen internetfähigen PC, den er jedoch nicht zum Rundfunkempfang nutze. Es sei deshalb verfassungswidrig, ihn zu Rundfunkgebühren heranzuziehen. GleichÂwohl verlangte die GEZ RundÂfunkgebühren in Höhe von monatlich 5,52 €. Hiergegen erhob der Rechtsanwalt nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage, die Erfolg hatte.
Der Rechtsanwalt, so das Gericht, sei nämlich kein RundfunkÂteilnehmer, weil er kein Rundfunkgerät zum Empfang im Sinne der rundfunkrechtlichen Bestimmungen beÂreithalte. Zwar könne er mit seinem PC über seinen Internetbrowser SenÂdungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen. Jedoch rechtfertige dies nicht ohne Weiteres die Gebührenerhebung. Herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte seien speziell für einen Hörfunk- oder Fernsehempfang ausgerichtet und würden nach der Lebenserfahrung zu diesem Zweck angeschafft. Anders verhalte es sich bei einem internetfähigen PC, der den Zugriff auf eine Fülle von Informationen ermögliche und in vielfacher Weise anderweitig genutzt werde. Dies gelte gerade im Fall einer beruflichen Nutzung des PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen, der dort typischerÂweise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet werde. Zudem gewährleiste das GrundÂrecht der Informationsfreiheit, sich aus …
VG Koblenz: Internetfähiger PC in Anwaltskanzlei führt nicht zur Rundfunkgebührenpflicht
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Gericht: PCs im Anwaltsbüro sind nicht GEZ-pflichtig
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Keine Rundfunkgebühr für PC in Anwaltskanzlei
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Schlappe für GEZ: Anwalt nicht notwendig Rundfunkteilnehmer
RA J. Melchior, Wismar / Das VG Koblenz scheint eine hohe Meinung von der Arbeitsmoral von Anwälten zu haben, die nach seiner Auffassung wohl eher nicht die Möglichkeit nutzen, mit einem internetfähigen PC (auch Radio) zu hören. So könnte man jedenf…
Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt: GEZ-Gebühr für PCs ist nicht gerechtfertigt
Dr. Bücker Newsfeed / 1. Ein Anwalt klagte gegen die scheinbar überall lauernde Gebühreneinzugszentrale und bekam von den Richtern im Urteil vom 15. Juli 2008 - Az. 1 K 496/08.KO Recht. Ebenfalls die Kampagnen der IHK gegen die Einführung von GEZ-Gebühren für neua…
Keine GEZ-Gebühr für PC in Anwaltskanzlei (zumindest im Verwaltungsgerichtsbezirk Koblenz)
IP|Notiz / Kollegen haben mich eben auf nachfolgende Pressemitteilung des VG Koblenz aufmerksam gemacht, die für viele interessant sein dürfte, die gewerblich auf die Verwendung internetfähiger PCs angewiesen sind. Hier die Pressemitteilung: Pressemeldung v…
Keine Rundfunkgebühr für PC in Anwaltskanzlei
Handakte WebLAWg / Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten. Dies entschied das VG Koblenz. Der Rechtsanwalt verwendet in seiner Kanzlei den PC zu Schreib- und Recherchearbeiten. Dabei nutzt er den…
VG Koblenz: Erneute Ablehnung der GEZ - Gebühren für PC (hier: Anwaltskanzlei)
§§ Jur-Blog.de §§ / VG Koblenz, Urteil vom 15. Juli 2008, 1 K 496/08.KO - Nachdem das VG Braunschweig gegenüber dem NDR und der GEZ Gebührenansprüche aufgrund des § 5 RdFunkGebStV abgelehnt hatte (Urteil vom 16.07.2008, Az. 4 A 149/07), kam nun auch das VG Koblenz…
Verwaltungsgericht Koblenz gegen Rundfunkgebühr bei Home PC
Kanzlei für Internetrecht / Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr bezahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Koblenz.Für den beruflich genutzten PC verlangt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) 5,52 Euro. Ein…
Keine zusätzliche GEZ Gebühr für den privaten PC, welcher auch beruflich genutzt wird.
Rechtblog / Nichts ist unmöglich wenn es Gebühren bringt. Dies trifft auf die GEZ in einem besonderen Maße zu. Wie Heise berichtet ist ein von der Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) für einen in der Privatwohnu…
OVG: Steuerberater muss für Autoradio Rundfunkgebühren zahlen
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OVG: Hobby-Imker muss für Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlen
Rechtblog / Für ein Radio in einem Fahrzeug, das auch zur Ausübung der Hobby-Imkerei genutzt wird, muss keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Kläger wurde vom Südwe…
