VG Koblenz: Kein Stacheldraht auf Einfriedung

Die Bauaufsichtsbehörden können die Beseitigung eines Stacheldrahtzauns auf einer Einfriedung verlangen, wenn hierdurch spielende Kinder gefährdet werden können. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz. Die Kläger, ein Ehepaar aus Lahnstein, haben ihr Wohngrundstück mit einem Lamellenzaun eingefriedet, der bis zur gemeinsamen Straßenfront reicht. Auf dem Lamellenzaun befindet sich zur Seite der Nachbarn hin [...]

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Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 23. Dezember 2006 auf http://www.recht-blog.com.

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