VG Koblenz: Internetfähiger PC in Anwaltskanzlei führt nicht zur Rundfunkgebührenpflicht
am 29.07.2008 von http://rechtmedial.de
Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten. Dies entschied das VG Koblenz.
Der Rechtsanwalt verwendet in seiner Kanzlei den PC zu Schreib- und RechercheÂarbeiten. Dabei nutzt er den Internetzugang auch zum Zugriff auf RechtspreÂchungsÂdatenbanken, für sonstige beruflich bedingte Recherchen sowie zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Um einen schnelleren Zugang zum Internet zu erhalten, verfügt der Rechner über einen DSL-Anschluss. Im Januar 2007 meldete der Rechtsanwalt seinen PC bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlÂichen Rundfunkanstalten an. Im Verfahren teilte er mit, er habe in seiner Kanzlei einen internetfähigen PC, den er jedoch nicht zum Rundfunkempfang nutze. Es sei deshalb verfassungswidrig, ihn zu Rundfunkgebühren heranzuziehen. GleichÂwohl verlangte die GEZ RundÂfunkgebühren in Höhe von monatlich 5,52 €. Hiergegen erhob der Rechtsanwalt nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage, die Erfolg hatte.
Der Rechtsanwalt, so das Gericht, sei nämlich kein RundfunkÂteilnehmer, weil er kein Rundfunkgerät zum Empfang im Sinne der rundfunkrechtlichen Bestimmungen beÂreithalte. Zwar könne er mit seinem PC über seinen Internetbrowser SenÂdungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen. Jedoch rechtfertige dies nicht ohne Weiteres die Gebührenerhebung. Herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte seien speziell für einen Hörfunk- oder Fernsehempfang ausgerichtet und würden nach der Lebenserfahrung zu diesem Zweck angeschafft. Anders verhalte es sich bei einem internetfähigen PC, der den Zugriff auf eine Fülle von Informationen ermögliche und in vielfacher Weise anderweitig genutzt werde. Dies gelte gerade …
Gericht: PCs im Anwaltsbüro sind nicht GEZ-pflichtig
LawBlog / Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Rechtsanwalt in dem entschiedenen Fall verwendet in seiner Kanzlei den PC zu Schreib- …
Keine Rundfunkgebühr für PC in Anwaltskanzlei
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Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt: GEZ-Gebühr für PCs ist nicht gerechtfertigt
Dr. Bücker Newsfeed / 1. Ein Anwalt klagte gegen die scheinbar überall lauernde Gebühreneinzugszentrale und bekam von den Richtern im Urteil vom 15. Juli 2008 - Az. 1 K 496/08.KO Recht. Ebenfalls die Kampagnen der IHK gegen die Einführung von GEZ-Gebühren für neua…
Rundfunkgebühr für Anwalts-PC?
Kanzlei Finkenzeller & Kollegen - Rechtsanwälte in Ingolstadt / Das VG Koblenz hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten muss (Entsch.v. 15.7.08 - 1 K 496/08.KO). Im vorliegenden Fall verwendete der Rechtsanwalt in seiner Kanzl…
Keine GEZ-Gebühr für PC in Anwaltskanzlei (zumindest im Verwaltungsgerichtsbezirk Koblenz)
IP|Notiz / Kollegen haben mich eben auf nachfolgende Pressemitteilung des VG Koblenz aufmerksam gemacht, die für viele interessant sein dürfte, die gewerblich auf die Verwendung internetfähiger PCs angewiesen sind. Hier die Pressemitteilung: Pressemeldung v…
VG Koblenz: Keine Rundfunkgebühr für PC in Anwaltskanzlei
Rechtblog / Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten. Dies entschied das VG Koblenz. Der Rechtsanwalt verwendet in seiner Kanzlei den PC zu Schreib- und RechercheÂarbeiten. Dabei nu…
VG Koblenz: Erneute Ablehnung der GEZ - Gebühren für PC (hier: Anwaltskanzlei)
§§ Jur-Blog.de §§ / VG Koblenz, Urteil vom 15. Juli 2008, 1 K 496/08.KO - Nachdem das VG Braunschweig gegenüber dem NDR und der GEZ Gebührenansprüche aufgrund des § 5 RdFunkGebStV abgelehnt hatte (Urteil vom 16.07.2008, Az. 4 A 149/07), kam nun auch das VG Koblenz…
Verwaltungsgericht Koblenz gegen Rundfunkgebühr bei Home PC
Kanzlei für Internetrecht / Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr bezahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Koblenz.Für den beruflich genutzten PC verlangt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) 5,52 Euro. Ein…
Der Büro-PC kostet nicht überall Rundfunkgebühren
JuracityBlog / Müssen für Computer im Büro Rundfunkgebühren gezahlt werden? Diese Frage haben nun zwei Verwaltungsgerichte innerhalb von nur wenigen Tagen vollkommen gegensätzlich beantwortet. So sehen die Richter im bayerischen Ansbach in einem internetfähig…
Verwaltungsgericht Münster kippt GEZ-Gebührenpflicht für internetfähigen PC
Recht Medial / Ein Münsteraner Student durfte nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man etwa auch Hörfunkprogramme empfangen kann. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster ents…
Urteil: Keine Rundfunkgebühr für Internet-PC
RA Kadelke / Ein Student aus Münster muss keine Rundfunkgebühren bezahlen, obwohl er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem ein Radioempfang möglich ist. Das Verwaltungsgericht Münster hob mit der am Montag bekannt gegebenen und noch nicht rechtskrÅ
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