VG Hannover: BKA muss ´Hooligan-Datei ´ vor Fußball-EM löschen
am 27.05.2008 von http://www.jur-blog.de
Die nach einem Bericht des NDR seit Jahren beim Bundeskriminalamt (BKA) geführte Datei “Gewalttäter Sport” ist nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 10 A 2412/07) rechtswidrig. In der so genannten Hooligan-Datei sollen die Daten von ca. 10.000 ´Hooligans und anderer, bei Sportereignissen auffällig gewordener Personen´ gespeichert sein. Für diese Erfassung von personenbezogenen Daten fehle eine Rechtsgrundlage, so nun das VG Hannover. Schon bei der so genannten Online-Durchsuchung hatte eine Überwachungsmaßnahme ohne Rechtgrundlage stattgefunden. Damals hatte das BVerfG diese Praxis untersagt.
Wer aber dort gespeichert wird und wie lange die Daten aufbewahrt werden, ist nicht im vorgeschrieben Verfahren geregelt. Ebenso Auskünfts- oder Löschungsansprüche. Auch der Zugriff von Behörden auf solche Dateien ist nicht unprobelamtisch - denn was bedeutet die Eintragung einer Person in einer solchen Datei? Als Folge der fehlenden Regelung können nun sogar die Gewalttäter, die in der Datei gespeichert sind, die Löschung ihrer Daten verlangen. Dies ist das Ergebnis der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Im vorliegenden Fall soll eine laut BKA-Gesetz nötige Rechtsverordnung fehlen, entschied das Gericht. Reisebeschränkungen auferlegt oder Meldeauflagen wie zur Weltmeisterschaft 2006 wird es …
VG Hannover kippt Datei Gewalttäter Sport
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Das Bundeskriminalamt (BKA) führt auf Grundlage des BKA-Gesetzes eine Datei "Gewalttäter Sport", in der Täter gespeichert werden, die durch Gewaltstraftaten in Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen in Erscheinung getreten …
Verwaltungsgericht kippt Datei “Gewalttäter Sport”
Datenschutzbeauftragter Online / Das Bundeskriminalamt führt auf Grundlage des BKA-Gesetzes eine Datei “Gewalttäter Sport”, in der Täter gespeichert werden, die durch Gewaltstraftaten in Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen in Erscheinung getreten sind, wie z.B. H…
VG Hannover: keine rechtliche Grundlage für Datei “Gewalttäter Sport”
SPORTRECHT / Das Verwaltungsgericht Hannover hält die beim Bundeskriminalamt geführte Datei “Gewalttäter Sport” für rechtswidrig und hat einer Klage auf Löschung aus der Datei stattgegeben. Die Datei “Gewalttäter Sport” enthält ca. …
Endlich: Liste Gewalttäter Sport ist gekippt
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Endlich ist es so weit, das Verwaltungsgericht Hannover hat eins der heftigsten Willkürinstrumente der sogenannten szenekundigen Beamten gekippt. Bisher ist nämlich bei Betroffenen der Eindruck entstanden, dass man auf die Liste kommen konnte, wenn…
Datei Gewalttäter Sport rechtswidrig!?
Schnüffelblog / Die hier schon vorgestellte Datei Gewalttäter Sport könnte demnächst nur noch illegaler Datenschrott sein, wenn das Urteil des VG Hannover 10 A 2412/07 vom 22.o5.2008 rechtskräftig wird. Demnach besteht für die Datensammlung keine ausreichende r…
Datei gegen Amokläufe
Juristisches bei unfehlbar.net / Udo Nagel, der Innensenator von Hamburg, einer Stadt, die (vor Schill) einmal für Liberalität und Weltläufigkeit bekannt war, hat einen neuen Vorschlag gegen künftige Amokläufe schwerbewaffneter Jugendlicher in öffentlichen Schulen: die Datei f…
Datei Gewalttäter Sport ??
Schnüffelblog / Die Polizei des Landes NRW informiert: Die Datei über Gewalttäter, die insbesondere im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen auftreten, versetzt die Polizei bundesweit in die Lage, durch gezieltere Maßnahmen gegen Einzelne zum sichereren Verlauf v…
Fan klagt gegen Meldeauflagen
LAWgical / Wer in der Datenbank Gewalttäter Sport (Hooligan) registriert ist, muss damit rechnen, während sportlichen Großveranstaltungen mit Meldeauflagen und Reisebeschränkungen belegt zu werden. Nach einem Bericht des Saarländischen Rundfunks hat sich e…
WM: MELDEPFLICHT OHNE VORSTRAFE
LawBlog / Hooligans und andere Personen, von denen im Zusammenhang mit den Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sich auf Anordnung der Behörden zu den von diesen fe…
