VG Hamburg: Anfechtungsklage gegen GEZ-Gebühren-Bescheid erfolgreich (Internetfähiger PC bei Anwälten)

VG Hamburg, Urteil vom 28.01.2010, 3 K 2366/08 – Red. Leitsätze:

Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV ist für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind (Nr. 1) und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden (Nr. 2). Im Falle der Klägerin sind die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV erfüllt, weil ihre Büroräume, in denen sich der von ihr nicht privat genutzte PC befindet, sind in dem Haus – und damit auch auf dem Grundstück (§ 94 Abs. 1 Satz 1 BGB) – untergebracht, in dem sich die Privatwohnung ihrer beiden Gesellschafter befindet (und hierfür auch Rundfunkgebühren bezahlen). Bei dem von der Klägerin in ihren Büroräumen genutzten Rechner handelt es sich jedenfalls um ein gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV gebührenbefreites Gerät. Auch die von dem Beklagten aufgezeigten gesetzessystematischen Aspekte – die Unterscheidung zwischen dem privaten und dem nicht-privaten Bereich sei ein grundlegendes Prinzip des Rundfunkgebührenrechts – rechtfertigen keine andere Einschätzung. Das Gericht kann offen lassen, ob die Klägerin den Gebührentatbestand des § 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV erfüllt, weil es sich bei dem internetfähigen PC, den sie in ihren Kanzleiräumen betreibt, um ein Rundfunkempfangsgerät i.S.v. § 1 Abs. 1 RGebStV handelt.

Anm. RA Exner: Endlich hat ein Gericht der Argumentation der GEZ mit überzeugenden Argumenten Einhalt geboten. Die von der GEZ angeführte Unterscheidung zwischen dem privaten und dem nicht-privaten Bereich kennt § 5 Abs. 3 RGebStV findet im Wortlaut der Norm so keine Stütze. Wer einen entsprechenden Bescheid der GEZ erhalten hat, sollte nun im Hinblick auf das vorliegende Urteil einen Widerspruch einlegen bzw. das Gerät abmelden. Wer schon Widerspruch eingelegt hat und wo dieser nicht abgeholfen wurde, da sollte die Anfechtungsklage eingelegt werden.

Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.jur-blog.de

VG Hamburg: Anfechtungsklage gegen GEZ-Gebühren-Bescheid erfolgreich (Internetfähiger PC) VG Hamburg Urteil vom 28.1.2010, 3 K 2366/08

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 01. Dezember 2007 und der Widerspruchsbescheid vom 24. Juli 2008 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Berufung wird zugelassen.

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zur Zahlung von Rundfunkgebühren …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Computer , Urteile , Rechtsanwalt , Hamburg , Grundlagen , Rundfunk , Gez , Software / Hardware , Lizenzrecht , Arbeitsrecht Und IT , Anm , Gez Argumente
Rechtsgebiet: Multimediarecht

Erschienen 23. März 2010 auf http://www.jur-blog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Gez Argumente:

Gez Bayern Lebensgemeinschaft: Keine GEZ-Gebühren für Autoradio bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft – zum 3.

Conle§i | 2. Januar 2012 — Wie das VG Göttingen und das OVG Magdeburg teilt auch das OVG Lüneburg – 4 LC 61/10 – die Auffassung, daß für das Radio im …

Rundfunkgebühr ist nur dort zu entrichten, wo die Geräte auch stehen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 5. März 2010 — Auf den ersten Blick kurios, auf den zweiten gar nicht abwegig: Es kann durchaus vorkommen, dass ein Rundfunkgerät an einem and…

zu Keine GEZ-Gebühr für das Autoradio als Zweitgerät in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Conle§i | 7. November 2011 — Ich zitiere aus den Urteilsgründen des OVG Sachsen-Anhalt vom 19.10.2011 (AZ 3 L 236/11) in Fortsetzung meines Beitrages vom 28…

Rundfunkgebühren: OVG Hamburg zum gemeinsamen Nutzen von Rundfunkgeräten

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 7. April 2010 — Das OVG Hamburg (4 Bf 59/09) hat wieder einmal eine verbraucherfreundliche Entscheidung in Sachen Rundfunkgebührenpflicht getro…

Rundfunkgebührenfreiheit für einen nicht ausschließlich privat genutzten Rechner

Rechtslupe | 17. Januar 2011 — Neuartige Rundfunkempfangsgeräte (etwa PCs mit Internetzuang) im nicht ausschließlich privaten Bereich sind nach § 5 Abs. 3 Sat…

Gewerblich Genutztes Fahrzeug Und Rundfunkgebühren#: Rundfunkgebührenpflicht für einen gewerblich genutzten internetfähigen PC

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 1. August 2008 — Ein gewerblich genutzter internetfähiger Computer unterliegt nicht der Rundfunkgebührenpflicht wenn er in der Privatwohnung des…

VGH Bayern: Freiberufler muss keine weiteren GEZ-Gebühren für gewerblich genutzten internetfähigen Computer zahlen

Dr. Graf | 27. Mai 2011 — Rechtsnorm: § 5 Abs. 3 RGebStV Mit Urteil vom 27.04.2011 (Az. 7 BV 10.443) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschie…

Gez Gebühren Computer Lebensgemeinschaft: Keine Rundfunkgebührenpflicht bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft für ausschließlich privat genutztes Autoradio

Conle§i | 20. April 2011 — Das Verwaltungsgericht Halle hat am 23.Februar 2011 entschieden (AZ: 6 A 176/10 HAL), dass auch in einer nichtehelichen Leben…

Rundfunkgebühren und das Einkommen der Mitbewohner

Rechtslupe | 31. Januar 2012 — Einkommen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 RGebStV sind alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert einschließlich der Sozialleistunge…

VGH Kassel: Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer ist verfassungsgemäß

Dr. Graf | 12. Oktober 2010 — Rechtsnormen: Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 12 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG; §§ 1 Abs. 1, Abs. 2, 2 Abs. 2, 5 Abs. 3, 7 Abs. 1, Ab…