VG Frankfurt/Main: Auch Aldi muss GEZ - Gebühren zahlen
am 02.09.2005 von http://www.vertretbar.deMit Urteil vom 25.08.2005 (Aktenzeichen: 10 E 4208/04) hat das VG Frankfurt / Main entschieden, dass Verbrauchermärkte - hier: Aldi - für angebotene “Rundfunkempfangsgeräte” und Fernsehgeräte auch dann Rundfunkgebühren zu zahlen haben, wenn die Produkte “ohne Möglichkeit zur Vorführung oder Öffnung der Verpackung durch geeignetes Personal” nur verkauft werden. Es komme nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ausschließlich darauf an, ob die Rundfunk- bzw. Fernsehgeräte “objektiv technisch ohne weiteres für den Empfang” …
Rundfunkgebühren für Verbrauchermärkte
Blickpunkt Recht & Steuern / Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main unterliegen Verbrauchermärkte, die TV-Geräte (etwa im Rahmen einer Sonderaktion) verkaufen, der Rundfunkgebührenpflicht. Das Gericht ist der Ansicht, dass auch diese Verbrauchermärkte Rundf…
Pflichtangaben in Rechnungen
www.unternehmensjurist.de / Die IHK Frankfurt am Main bietet auf Ihrer Website u.a. Informationen über Pflichtangaben in Rechnungen, darunter auch einige Musterrechnungen. Den Link zu den o.g. Informationen finden Sie hier. …
Aldi muss keine Rundfunkgebühr für Fernseh-Verkauf zahlen
ElbeBlawg / Für den Verkauf von Radios und Fernsehgeräten müssen Supermärkte keine Rundfunkgebühren bezahlen. Allein das Bereithalten der noch verpackten Geräte mache den Ladeninhaber nicht zum Rundfunkteilnehmer, heißt es in e…
Keine Rundfunkgebühren für ALDI-Filiale
Handakte WebLAWg / Wenn ein Geschäft Fernseh- und Rundfunkgeräte ohne Vorführung zum Verkauf anbietet, muss es keine Rundfunkgebühren zahlen. Dies hat jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden. Geklagt hatte eine Gesellschaft, die mehrere Filial…
Aldi: Mobilfunk-Gespräche ab fünf Cent
Handakte WebLAWg / Die Discount-Kette Aldi wird in der kommenden Woche zum ersten Mal einen eigenen Mobilfunk-Tarif auf den Markt bringen. Das Aldi Talk Starter Pack kostet als Mobilfunk-Prepaid-Tarif 19,99 Euro, wie Aldi Nord auf der Internetseite am Samstag mitteilte…
Mal wieder GEZeigt ...
Weblawg.de / „... Autohaus muss Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen zahlen Die Klägerin, die ein Autohaus betreibt, wendet sich gegen ihre Heranziehung zu Rundfunkgebühren für in Vorführwagen eingebaute Autoradios durch den Norddeutschen Ru…
Rundfunkgebühren für Autohäuser
Blickpunkt Recht & Steuern / Autohäuser müssen nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für die Autoradios in ihren Vorführwagen Rundfunkgebühren bezahlen. In dem jetzt vom OVG entschiedenen Fall wehrte sich die Klägerin, die ein Autohaus betreibt, gegen…
Keine Rundfunkgebührenpflicht für originalverpackte Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräte bei Sonderaktionen
Recht und Alltag / Die Klägerinnen in drei Verfahren (ALDI, Plus und Kaisers/Tengelmann) sind große Lebensmitteldiscounter, die bei Sonderverkaufsaktionen auch Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräte verkaufen. Dabei bleiben die Geräte originalverpackt und werden den…
