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VG Frankfurt/Main: Auch Aldi muss GEZ - Gebühren zahlen

am 02.09.2005 von http://www.vertretbar.de

Mit Urteil vom 25.08.2005 (Aktenzeichen: 10 E 4208/04) hat das VG Frankfurt / Main entschieden, dass Verbrauchermärkte - hier: Aldi - für angebotene “Rundfunkempfangsgeräte” und Fernsehgeräte auch dann Rundfunkgebühren zu zahlen haben, wenn die Produkte “ohne Möglichkeit zur Vorführung oder Öffnung der Verpackung durch geeignetes Personal” nur verkauft werden. Es komme nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ausschließlich darauf an, ob die Rundfunk- bzw. Fernsehgeräte “objektiv technisch ohne weiteres für den Empfang” …

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