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VG Frankfurt a.M.: Haftung eines Webhosting-Unternehmen für rechtswidrige Inhalte von Kunden-Domains

am 11.09.2008 von http://www.dr-bahr.com/

Das VG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 18.07.2008 - Az.: 1 L 1829/08.F) hat entschieden, dass ein Webhosting-Unternehmen für rechtswidrige Inhalte von Kunden-Domains in Anspruch genommen werden …

LG Karlsruhe: Haftung des Webhosters nur bei Kenntnis oder offensichtlichen Rechtsverletzungen durch Kunden

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Karlsruhe (Beschl. v. 10.12.2007 - Az.: 9 S 564/06) hat entschieden, dass ein Webhosting-Unternehmen nur dann verpflichtet ist, die Webseiten seines Kunden zu sperren, wenn offensichtlich ist, dass auf der Seite rechtswidrige Inhalte enthalten…

Law-Podcasting.de: Widerrufsrecht bei Domains, Servern und Webhosting- Paketen

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute ein Podcast zum Thema Widerrufsrecht bei Domains, Servern und Webhosting-Paketen.Inhalt: Es geschieht täglich tausendfach: Ein Kunde bestellt bei dem Webhoster seiner Wahl ein…

KG Berlin: Werbung mit Test zu veralteten Webhosting-Produkten rechtswidrig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das KG Berlin (Beschl. v. 14.03.2006 - Az.: 5 W 40/06) hat entschieden, dass ein Webhosting-Unternehmen nicht mit den Tests von veralteten Produkten werben darf.Das bekannte Webhosting-Unternehmen hatte bei seiner Werbung noch z.T. mit Tests aus dem …

OLG Frankfurt a.M.: Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten - VOLLTEXT

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 22.01.2008 - Az.: 6 W 10/08) hat entschieden, dass ein Access-Provider für rechtswidrige Webseiten nicht haftet, die über seinen Internet-Zugang aufgerufen werden können:Mit dieser Ausgangssituation ist die Stell…

EU-Domains: frankfurt.de gehört Stadt Frankfurt

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Prager Schiedsgericht hat in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 00394) entschieden, dass die Domain frankfurt.eu der deutschen Stadt Frankurt a.M. gehört.Der Inhaber der Domain hatte sich auf sein eingetragenes Markenrecht FRANKF …

OLG Hamburg: Mithaftung des ISP für Markenverletzung seiner Kunden

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 25.04.2005 - Az.: 5 U 117/04) hatte zu entscheiden, ob ein ISP für die Markenverletzung seiner Kunden als Mitstörer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Der Kunde hatte sich bei Einführung der neuen Umlaut…

LG Berlin: Keine Haftung von Sedo für Rechtsverletzungen bei Domain-Parking

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Berlin (Urt. v. 03.06.2008 - Az.: 103 O 15/08) hat entschieden, dass eine Domainbörse (hier: Sedo GmbH), auf der Kunden Domains parken können, vor Kenntnis nicht für die Rechtsverletzungen, die der Kunde auf der Domain begeht, haftet.Schlie…

LG Hamburg: Haftung für eingebundene, rechtswidrige Wikipedia-Inhalte erst ab Kenntnis

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Urt. v. 20.05.2008 - Az. 324 O 847/07) hat entschieden, dass ein Telekommunikations-Anbieter (TK-Anbieter), der auf seiner Homepage Wikipedia-Inhalte automatisiert einbindet, erst ab Kenntnis für die rechtswidrigen Inhalte von Wikipe…

LG Düsseldorf: Erneut keine Haftung von Sedo für Rechtsverletzungen bei Domain-Parking

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Düsseldorf (Urt. v. 13.02.2008 - Az.: 2a O 212/07) hat erneut entschieden, dass eine Domainbörse (hier: Sedo GmbH), auf der Kunden Domains parken können, vor Kenntnis nicht für die Rechtsverletzungen, die der Kunde auf der Domain begeht, h…

OLG Frankfurt a.M.: Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In einer Entscheidung vom 22.1.2008 hat das OLG Frankfurt die Rechtsauffassung vertreten, dass ein Internet-Provider für den Inhalt von Webseiten, zu denen er seinen Kunden den Zugang ermöglicht, grundsätzlich nicht verantwortlich ist.Ein Anbieter…

LG Düsseldorf: Keine Haftung von Sedo für Rechtsverletzungen bei Domain-Parking

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Düsseldorf (Urt. v. 28.11.2007 - Az.: 2a O 176/07) hat entschieden, dass eine Domainbörse (hier: Sedo GmbH), auf der Kunden Domains parken können, vor Kenntnis nicht für die Rechtsverletzungen, die der Kunde auf der Domain begeht, haftet.…

Domain-Newsletter #243

domainblog / Donnerstag ist Newslettertag bei domain-recht.de. Im heutigen Domain-Newsletter gibt es folgende Themen: __Indien — Vorbestellung für .in-Domains gestartet __.de — DENIC verkürzt Nameserver-Reload __.it…

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