VG Düsseldorf: Landesbehörde darf bei Verstoß gegen Glücksspielrecht betreffende Domain nicht einfach abschalten lassen
VG Düsseldorf, vom 18.05.2009, Az. 27 L 9/09 § 9 GlüStV
Das VG aht entschieden, dass eine
Landesbehörde nicht befugt ist, im Rahmen einer Ordnungsverfügung die einer
anzudrohen. Die in der Ordnungsverfügung angeordnete Dekonnektierung sei nicht von der nach § 9 Abs. 1 GlüStV der Antragsgegnerin
zukommenden Regelungsbefugnis gedeckt. Mit dem Erlass der Ordnungsverfügung überschreite die Antragsgegnerin die des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein
Bundesland sei in seiner Verwaltungshoheit nach dem Territorialitätsprinzip im Grundsatz auf sein Landesgebiet beschränkt
(Verbandskompetenz; vgl. BVerfG, Urteil vom 15.03.1960 - 2 BvG 1/57 -, BVerfGE 11, 6; BVerwG, Urteil vom 30.01.2002 - 9 A 20/01 -,
NVwZ 2002, 984; Oldiges, Verbandskompetenz, DÖV 1989, 873 (877), m. w. N.; Isensee, in: ders. / Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts,
3. Auflage (2008), § 126 Rdnr. 35).
Dementsprechend sei die Antragsgegnerin nach § 9 Abs. 1 Satz 2 GlüStV, wie sich auch im Vergleich zu der Regelung des § 9 Abs. 1 Satz
4 GlüStV ergebe, im Grundsatz auf ein Tätigwerden in den des Landes Nordrhein-Westfalen beschränkt. Ausnahmsweise könne sie - soweit sie hierzu ermächtigt wird,
was hier, soweit ersichtlich, nicht der Fall sei - nach § 9 Abs. 1 Satz 4 GlüStV die Wirkung von Anordnungen auf weitere Bundesländer
erstrecken.
Die Wirkung der Dekonnektierungsanordnung der Ordnungsverfügung beschränke sich nicht auf das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen,
sondern erfasse zumindest das ganze Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Die der Verbandskompetenz und
Hoheitsgewalt führe zumindest zur Rechtswidrigkeit der Dekonnektierungs-Androhung in der Ordnungsverfügung (vgl. BayVGH, Beschluss
vom 20.11.2008 - 10 CS 08.3299 -, ZfWG 2008, 455; Oldiges, DÖV 1989, 873; Sachs, in: Stelkens / Bonk / Sachs,
Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Auflage (2008), § 44 Rdnr. 161 ff., m. w. N.)
Eine Reduzierung und Aufrechterhaltung der Ordnungsverfügung beschränkt auf das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen sei
ausgeschlossen. Eine solche würde voraussetzen, dass die Dekonnektierungsanord…
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