VG Darmstadt: Baumfällung ist keine Gesundheitsbeschädigung
Mit welchem Unsinn sich deutsche Gerichte auseinandersetzen müssen, ist immer wieder erstaunlich. Das Verwaltungsgericht Darmstadt (Beschluß vom 05.3.2007 - 8 G 324/07) mußte nun über den Antrag eines Anwohners auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entscheiden, mit dem dem Magistrat der Stadt Dieburg das beabsichtigte Fällen von Bäumen in einem Park untersagt werden sollte. Der Antragsteller trug dazu vor, daß ihn die Fällung der Bäume in seiner Gesundheit beschädigen würde.
Das VG erteilte dem die zu erwartende Absage.
Aus der Entscheidung:
Eigene Rechte des Antragstellers, die durch die Fällung der Bäume verletzt sein können, sind nicht ersichtlich. Zum einen gibt es keine Norm, die durch die Fällung der Bäume verletzt sein könnte und die zugleich auch dem Schutze einzelner Bürger dient. […]
Auch wenn zu den verletzbaren Rechten des Antragstellers die Gesundheit gehört (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz: Recht auf körperliche Unversehrtheit), kann er daraus für den vorliegenden Fall keine Antragsbefugnis ableiten. Denn der Wegfall der „schattenspendenden Wirkung“ der Bäume führt auch vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung nicht zwangs-läufig zu Schäden an der Gesundheit des Antragstellers bei einem Besuch des Parks, zumal es dort – wie auch anderswo - noch genügend andere Bäume gibt zur Beschattung des Antragstellers. Im Übrigen ist er zu einem Besuch des Parks nicht verpflichtet, wenn er dort Gesundheitsbeeinträchtigungen befürchtet.
Konkret betroffen wird die Gesundheit des Antragstellers auch nicht dadurch, dass die Feinstaubfilterung durch die Bäume entfällt. Jedenfalls wird ein Ursachenzusammenhang zwischen der Fällung von neun Bäumen im Fechenbach’schen Park und einer etwaigen Gesundheitsbeeinträchtigung des Antragstellers durch Feinstaub nicht nachweisbar sein.
Entsprechendes gilt für seinen Vortrag, jeder Baum trage zur Reduzierung des Kohlendioxyds in der Luft und damit zur Verminderung der Klimaerwärmung bei. Auch wenn man dieser These zustimmt, ist damit ein konkreter Zusammenhang zwischen der Fällung der Bäume und der Gesundheit des Antragstellers noch nicht glaubhaft gemacht.
Themen: Gesundheit , Bme , VG Darmstadt , Gesundheitsbeschädigung
Erschienen 11. April 2007 auf http://rheinrecht.wordpress.com.
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