VG Braunschweig: Keine Rundfunkgebührenpflicht für gewerblich genutzten internetfähigen PC

Die Internet-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundunksender (hier: NDR) stellen keinen Rundfunk im gebührenrechtlichen Sinne dar, sagt das Verwaltungsgericht Braunschweig (Urteil vom 20.11.2009, Az.: 4 A 188/09). Demzufolge sind nach der Entscheidung PC's nur dann Rundfunkempfangsgeräte, wenn sie mittels zusätzlicher Geräte (Radio- oder TV - Karte, USB - Stick) auf herkömmlicher Art und Weise Rund…

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Themen: Rundfunk , Gez , Radio , Usb Stick

Erschienen 21. Dezember 2009 auf http://www.internet-law.de/.

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