VG Braunschweig: Keine GEZ-Gebühr für NDR für zusätzlichen PC im Home-Office
am 20.07.2008 von http://www.jur-blog.de
Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 16.07.2008, Az. 4 A 149/07 - Wie heise am 16.07.2008 meldete, kann der NDR über die GEZ keine Gebühr verlangen, wenn in einer Privatwohnung ein beruflich genutzten PC ausgestellter Bescheid über eine Rundfunkgebühr zusätzlich zu bereits angemeldeten und bezahlten Privatgeräte vorhandeln ist. Als Verfasser dieses Artikels sehe ich mich von der Entscheidung selbst betroffen: Seit 2007 von entsprechenden Begührenbescheiden der GEZ / NDR für einen Besprechungsraum belästigt, fehlt bislang eine inhaltliche Antwort auf meinen Hinweis auf § 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). Ebenso blieb eine zusätzliche sicherheitshalber erfolgte „Abmeldung” ohne Reaktion. Ich begrüße das Urteil.
In der Meldung vom 16.07.2008 17:57 unter heise online heißt es (Auszüge):
Gericht: Zusätzliche GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC im Home-Office rechtswidrig
Ein von der Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ[1]) für einen in der Privatwohnung beruflich genutzten PC ausgestellter Bescheid über eine Rundfunkgebühr zusätzlich zu bereits angemeldeten und bezahlten Privatgeräten ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig[2] in einer Verwaltungsrechtssache am heutigen Mittwoch entschieden (Az. 4 A 149/07). Gegen das Urteil kann der NDR innerhalb von einem Monat Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg beantragen.
Im vorliegenden Fall hatte Kläger N(…), der ein Einzelunternehmen von einem in der eigenen Wohnung liegenden Arbeitszimmer aus betreibt, seinen beruflich genutzten PC mit dem Hinweis angemeldet, dieser sei nicht gebührenpflichtig. Das sah die GEZ anders und schickte einen Gebührenbescheid inklusive Säumniszuschlag, gegen den Simon Widerspruch einlegte. Nachdem dieser von der GEZ zurückgewiesen worden war, klagte Simon gegen den zuständigen NDR.
Simon, der auch in der Interessengemeinschaft Rundfunkgebührenzahler Deutschland (RFGZ[3]) aktiv ist, konnte sich …
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