VG Braunschweig: keine GEZ-Gebühren für internetfähigen Zweitcomputer

Für viele in Deutschland ist die GEZ ein rotes Tuch. Seit Januar 2007 verlangt die GEZ 5,76 Euro für internetfähige Computer - allerdings nur dann, wenn weder Radio noch Fernseher angemeldet sind.Gibt es Kommentare zu folgendem Urteil (noch nicht rechtskräftig)?

Hier die Meldung: "Für Computer mit Internetanschluss dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig keine Rundfunkgebühren erhoben werden. Der Norddeutsche Rundfunk verliert mit dem Urteil ein Verfahren gegen eine Dolmetscherin. Sie will keine 5,76 Euro monatlich für die Rundfunknutzung über den PC zahlen. Eine Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar hat erfolgreich gegen die Rundfunkanstalt NDR geklagt, die Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben wollte.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig urteilte, der NDR stelle derzeit im Internet „keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung“. Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr unzulässig. (4 A 188/09).

Zur weiteren Begründung sagte das Gericht, dass zudem nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Zugan…

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Themen: Rundfunkgebühren , Rundfunk , Gez , Radio , Zugang Zum Internet , Ndr , Nutzern
Rechtsgebiet: Telekommunikationsrecht

Erschienen 21. Dezember 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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