VG Berlin: TK-Anbieter muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme unverhältnismäßig ist, berichtet heise online. Die Auflagen für die sechsmonatige Protokollierung seien verfassungswidrig, weil die Inpflichtnahme privater TK-Dienstleister für Sicherheits- und Strafverfolgungsmaßnahmen ohne Ents…

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Themen: Vorratsdatenspeicherung , TK , Verwaltungsgericht Berlin
Rechtsgebiet: Telekommunikationsrecht

Erschienen 23. September 2008 auf http://ra-kadelke.de.

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