Demos: Polizei darf nicht grundlos filmen
LawBlog | 27. Juli 2010 — Ein wichtiges, vielleicht sogar grundlegendes Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin gefällt. Danach darf die Polizei bei D…
Viele Blawgs und Medien berichten derzeit über die Entscheidung des VG Berlin zur anlassunabhängigen Videoaufnahme von Demonstrationen durch die Polizei.
Heise fasst das Urteil zusammen:
Anlass der Entscheidung war die Überwachung einer Anti-Atom-Demonstration mit mindestens 25.000 Teilnehmern zwischen Hauptbahnhof und Brandenburger Tor am 5. September vergangenen Jahres. Während des Aufzuges fuhren Einsatzkräfte der Polizei mit einem Kleintransporter wenige Meter vor der Spitze der Demonstration her und filmten das Geschehen mit mehreren auf dem Dach des Wagens montierten Kameras. Die Aufnahmen wurden ohne Zeitverzögerung an die Einsatzleitstelle übertragen. Dagegen klagte ein Bürger, der in der ersten Reihe marschierte und sich so eindeutig innerhalb des von den elektronischen Augen der Gesetzeshüter erfassten Bereichs befand.
[…]
Das Verwaltungsgericht stellte im Bezug auf die Anti-Atom-Demo nun fest, dass der einzelne Teilnehmer bei einer Beobachtung der Versammlung im "Kamera-Monitor-Verfahren" damit rechnen müsse, aufgezeichnet und registriert zu werden. Dies könne ihn vom Begleiten einer entsprechenden Veranstaltung abschrecken oder zu ungewollten Verhaltensweisen zwingen, um den beobachtenden Polizeibeamten möglicherweise gerecht zu werden. Durch diese Einschüchterung könnte mittelbar auf den Prozess der Meinungsbildung und demokratischen Auseinandersetzung eingewirkt werden. Erlaubt seien Bild- oder Tonaufnahmen durch die Berliner Polizei gemäß dem Versammlungsgesetz des Landes nur, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen", dass von Teilnehmern öffentlicher Versammlungen "erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen". Dafür m…
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. Juli 2010 auf http://www.viajura.de/.
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LawBlog | 29. November 2010 — Die Polizei darf die Teilnehmer einer kleineren Versammlung nicht dauerhaft mit Kameras ins Visier nehmen. Dies hat das Oberv…
Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy | 7. September 2010 — Die Berliner Polizei will auf der diesjährigen Demonstration „Freiheit statt Angst“ am 11.09.2010 keine anlassunabhängigen Üb…
Juraexamen.info | 18. November 2010 — Mit der Frage, ob Filmaufnahmen durch die Polizei bei friedlichen Demonstrationen einen Eingriff in die Grundrechte der Versa…
Rechtslupe | 29. November 2010 — Die durchgängige polizeiliche Videobeobachtung einer friedlichen Versammlung von etwa 40 bis 70 Teilnehmern ist rechtswidrig. M…
Dr. Graf | 15. Dezember 2010 — Rechtsnormen: Art. 8 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG; § 12a, § 19a VersammlG Mit Beschluss vom 23.11.2010 (Az. 5 A 22…
Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy | 28. August 2008 — Das Innenministerium des von CDU und FDP regierten Landes Baden-Württemberg hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Vers…
Internet-Law | 1. Juni 2010 — Am heutigen 01. Juni ist das neue Bay. Versammlungsgesetz in Kraft getreten, das das Änderungsgesetz vom 22.April 2010 umsetzt.…
Jus@Publicum | 29. November 2010 — In einem heute veröffentlichtem Beschluss vom 23.11.2010 [Az: 5 A 2288/09] hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW …
Internet-Law | 29. November 2010 — Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 23.11.2010 (Az.: 5 A 2288/09) ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mün…
Das Berliner Verwaltungsgericht hat das verdachtsunabhängige Filmen friedlicher Demonstrationen durch die Polizei wegen nicht gerechtfertigter Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen untersagt.
Ein wichtiges, vielleicht sogar grundlegendes Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin gefällt. Danach darf die Polizei bei Demonstrationen nicht ohne