VG Berlin: Polizei darf Demonstration nicht verdachtsunabhängig filmen

Viele Blawgs und Medien berichten derzeit über die Entscheidung des VG Berlin zur anlassunabhängigen Videoaufnahme von Demonstrationen durch die Polizei.

Heise fasst das Urteil zusammen:

Anlass der Entscheidung war die Überwachung einer Anti-Atom-Demonstration mit mindestens 25.000 Teilnehmern zwischen Hauptbahnhof und Brandenburger Tor am 5. September vergangenen Jahres. Während des Aufzuges fuhren Einsatzkräfte der Polizei mit einem Kleintransporter wenige Meter vor der Spitze der Demonstration her und filmten das Geschehen mit mehreren auf dem Dach des Wagens montierten Kameras. Die Aufnahmen wurden ohne Zeitverzögerung an die Einsatzleitstelle übertragen. Dagegen klagte ein Bürger, der in der ersten Reihe marschierte und sich so eindeutig innerhalb des von den elektronischen Augen der Gesetzeshüter erfassten Bereichs befand.

[…]

Das Verwaltungsgericht stellte im Bezug auf die Anti-Atom-Demo nun fest, dass der einzelne Teilnehmer bei einer Beobachtung der Versammlung im "Kamera-Monitor-Verfahren" damit rechnen müsse, aufgezeichnet und registriert zu werden. Dies könne ihn vom Begleiten einer entsprechenden Veranstaltung abschrecken oder zu ungewollten Verhaltensweisen zwingen, um den beobachtenden Polizeibeamten möglicherweise gerecht zu werden. Durch diese Einschüchterung könnte mittelbar auf den Prozess der Meinungsbildung und demokratischen Auseinandersetzung eingewirkt werden. Erlaubt seien Bild- oder Tonaufnahmen durch die Berliner Polizei gemäß dem Versammlungsgesetz des Landes nur, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen", dass von Teilnehmern öffentlicher Versammlungen "erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen". Dafür m…

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Themen: Berlin , Polizei , Öffentliches Recht , Entscheidungen , Demo , Demonstration , Atom , Politische Justiz , Ordnung , Brandenburger Tor , Filmaufnahmen , Kameraüberwachung , VG Berlin , Abfilmen

Erschienen 28. Juli 2010 auf http://www.viajura.de/.

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