VG Berlin: British Telecom (BT) muss vorerst keine Vorratsdaten speichern

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Wege einer einstweiligen Anordnung zugunsten des Telekommunikationsanbieters BT (Germany) die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt, berichtet das Handelsblatt. BT hatte sich geweigert, die Sprachdaten seiner Kunden zu speichern ohne die dadurch entstandenen Kosten durch den Bund ers…

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Themen: Datenschutz , Urteile , British Telecom , Bund , Verwaltungsgericht Berlin , Handelsblatt
Rechtsgebiet: Telekommunikationsrecht

Erschienen 21. Oktober 2008 auf http://telefonundrecht.de.

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