VfGH: Verpflichtung zur Errichtung neuer Hausbrieffach-Anlagen verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Verpflichtung für Hauseigentümer, auf ihre Kosten neue Hausbrieffach-Anlagen errichten zu lassen, verfassungswidrig ist. Der Stichtag für die Umrüstung, 1. Juli 2006, ist hinfällig. (Presseinformation | Erkenntnis)

Eine solche Verpflichtung stelle einen Eingriff in das verfassungsgesetzlich garantierte Eigentumsrecht dar, und sei daher nur dann gerechtfertigt, wenn die Errichtung neuer Hausbrieffach-Anlagen auf Kosten der Gebäudeeigentümer im öffentlichen Interesse liege. Dies sei jedoch gerade nicht der Fall: Die im Post-Gesetz enthaltene Verpflichtung liege jedoch nicht im öffentlichen sondern im Interesse der — teilweise miteinander konkurrierenden — Anbieter von Postdienstleistungen. Der Eigentumseingriff sei daher nicht gerechtfertigt und verfassungswidrig.

Die Bundesregierung hatte im Verfahren “Vorgaben” der EU ins Treffen geführt, die eine solche Verpflichtung zur Errichtung neuer Hausbrieffach-Anlagen notwendig machen würden. Tatsächlich sei aus den gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zwar ein Verbot der Diskriminierung einzelner Postunternehmungen zu entnehmen, aber keine Verpflichtung ableitbar, Postkästen auf Kosten der Hauseigentümer zu errichten.

Wegen der offernbar gebotenen Eile gibt es auch, ander als sonst üblich, keine Reparaturfrist für den Gesetzgeber:

Die Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof bedeutet, dass die Verpflichtung, bis zum 1. Juli 2006 neue Hausbrieffach-Anlagen zu errichten, nicht mehr besteht. Die Aufhebung gilt sofort ab Kundmachung. Eine Frist für das Außerkrafttreten der aufgehobenen Bestimmungen wurde nicht gesetzt.

(orf.at, eigene Recherche)

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Erschienen 4. Mai 2006 auf http://www.aktenvermerk.at.

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