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VfGH: Natürlich ist Spam lästig, aber ...

am 20.04.2006 von http://www.aktenvermerk.at

Dem Kläger sei zuzugestehen, “dass das Hereinkommen unerbetener E-Mails eine Belästigung ist”. Es sei ihm aber, so der Verfassungsgerichtshof weiter, nicht zu beweisen gelungen, “dass der übliche Zeitaufwand für das Erkennen und die Beseitigung von unerwünschten E-Mails zu einem bezifferbaren Schaden bei ihm geführt hat”. Mit dieser Begründung hat der VfGH die Klage eines Anwalts abgewiesen, der vom Staat 1600 Euro Schadenersatz wegen unerwünschter elektronischer Massenpost (Spam) verlangt hatte. (diepresse.at)

Der Anwalt habe weder nachgewiesen, dass die Einführung des § 107 alt TKG zu einer Vermehrung der Mails geführt habe, noch dass eine nennenswerte Zahl von Spam-Mails von (inländischen) Absendern gestammt habe, die sich an ein Verbot der Zusendung ohne Zustimmung gehalten hätten …

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