VfGH: Dezember-Session

Morgen, am 27.11.2006 beginnt der Verfassungsgerichtshof die letzte Session des heurigen Jahres. Inhatlich wird es dabei um einige recht spannende Themen gehen (in Klammern meine Meinung):

- Die Wahlanfechtung der Kommunistischen Partei Österreich (meine Meinung: chancenlos)

Die Wahlanfechtung wurde, wie im Gesetz vorgeschrieben, der Bundeswahlbehörde, dem Nationalrat sowie sämtlichen wahlwerbenden Gruppen - dies waren österreichweit über 80 - übermittelt; sie alle haben nun die Möglichkeit, zu dieser Anfechtung eine Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahmen müssen bis zum 5. Dezember im Verfassungsgerichtshof eintreffen. Danach wird das Vorverfahren abgeschlossen und ein Entwurf erstellt, sodass die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter ihre Beratungen noch in der Dezember-Session beginnen können. Der Verfassungsgerichtshof strebt an, das Wahlanfechtungsverfahren vor Weihnachten abzuschließen. Sollte ein Gesetzesprüfungsverfahren notwendig sein, wird sich dieser Zeitplan jedoch nicht aufrechterhalten lassen.

- Die ewige Frage der Kärntner Ortstafeln, konkret: Zusatztafeln auf Slowenisch statt zweisprachige Ortstafeln (meine Meinung: Feststellung der Verfassungswidrigkeit)

Die Volksanwaltschaft ist nach der Bundesverfassung - anders, als gelegentlich behauptet wird - ohne Einschränkung zur Anfechtung von Verordnungen von Bundes- und Landesbehörden berufen. Nach einschlägigen Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes betreffend zweisprachige Ortstafeln in Kärnten hätten, so die Volksanwaltschaft, die Behörden “auf Weisung des Landeshauptmannes von Kärnten Dr. Jörg Haider und des Landesrates Gerhard Dörfler” nunmehr für die Orte Bleiburg und Ebersdorf (wiederum) keine zweisprachigen Ortstafeln sondern Zusatztafeln in slowenischer Sprache angeordnet. Die Volksanwaltschaft vertritt die Ansicht, dass die entsprechenden Verordnungen gesetzwidrig sind, weil den “Rechtsanschauungen des Verfassungsgerichtshofes seitens der handelnden Organe mit dieser Vorgangsweise trotz unveränderter Sachlage nicht Rechnung getragen wurde”. Ob es sich tatsächlich - wie von einigen Landespolitikern mitunter medial kolportiert - um eine verfassungsrechtlich korrekte Vorgangsweise der Kärntner Behörden handelt, muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

In diesem Verfahren findet eine Öffentliche Verhandlung, und zwar am Dienstag, 5. Dezember, 9.00 Uhr Großer Verhandlungssaal, Verfassungsgerichtshof, statt.

Man darf gespannt sein, ob der VfGH dem Krampus die Rute ins Fenster stellt

- Schließlich das heiße Thema ”Section Control” (meine Meinung: Feststellung der Verfassungswidrigkeit, dh Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz, eilige Reparatur duch den Gesetzgeber)

Hier wurde bereits ein Gesetzprüfungsvefahren eingeleitet. Die Verfassungsrichter haben in ihrem Prüfungsbeschluss vor allem datenschutzrechtliche Bedenken ins Treffen geführt:

“Der Gerichtshof bezweifelt vor allem, dass eine gesetzliche Regelung existiert, aus der sich ergibt, in welchen konkreten Situationen und unter welchen Verwendungsbeschränkungen (...) Daten mithilfe eines automatischen Geschwindigkeitsmesssystems ermittelt werden dürfen. Dem Gesetz scheint ein Hinweis zu fehlen, wer die Datenerhebung anzuordnen hat, auf wessen Anordnung die Daten verwendet und insbesondere für welche Zwecke sowie für welchen Zeitraum sie gespeichert werden dürfen.”

In diesem Verfahren findet ebenfalls eine Öffentliche Verhandlung statt, und zwar am Donnerstag, 7. Dezember, 10.30 Uhr, Großer Verhandlungssaal, Verfassungsgerichtshof. Der VfGH wird daneben auch seine Beratungen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (Stichwort: “Einheitswerte") fortsetzen.

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Erschienen 26. November 2006 auf http://www.aktenvermerk.at.

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