Verzögerungstaktik des Haftpflichtversicherers bei der Unfallschadenregulierung - Prüfungsfrist 4-6 Wochen

Dazu das Oberlandesgericht Rostock 1. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 9. 1. 2001 - 1 W 338/98 - wie folgt:

1. Ein Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer, der dem Anspruchsteller Prüfung und Bescheidung nach Einsicht in die Ermittlungsakten zusagt, hat keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben, wenn der Anspruchsteller innerhalb der dem Haftpflichtversicherer zuzub…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Oberlandesgericht Rostock

Erschienen 7. Oktober 2009 auf http://versicherungsrecht-blog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Verzögerungstaktik des Haftpflichtversicherers bei der Unfallschadenregulierung - Prüfungsfrist 4-6 Wochen

Verkehrsrecht Blog | 7. Oktober 2009 — Dazu das Oberlandesgericht Rostock 1. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 9. 1. 2001 - 1 W 338/98 - wie folgt: 1. Ein Kraftfah…

Langsame Regulierung durch die Haftpflichtversicherung

Rechtslupe | 22. Juni 2010 — Solange und soweit ein Haftpflichtversicherer trotz ordnungsgemäßer Behandlung das Regulierungsbegehren des Anspruchsstellers n…

Regulierungsfrist: Regulierungsfrist 4 – 6 Wochen?

Unfall - Blog | 20. Oktober 2009 — Das LG Berlin (58 O 176/08 vom o5.o2.2009) hält bei Verkehrsunfällen eine Regulierungsfrist von 4 – 6 Wochen für angemessen. Di…

Schnelles Klagen …

Unfall - Blog | 16. Oktober 2007 — ... sichert Erfolge – eine zu schnelle Klage kann aber auch nach hinten losgehen, wie der Beschluss I-1 W 23/07 des OLG Düsse…

Unfall: Schluss mit Vertröstungen durch die Versicherung – 4 Wochen Zeit reichen für eine Regulierung durch die Haftpflichtversich…

Schadenfixblog | 18. Mai 2011 — Unfall: 4 Wochen Zeit reichen für eine Regulierung durch die Haftpflichtversicherung Immer wieder wird der Geschädigte vo…

Ein bisschen fällig?

RA J. Melchior, Wismar | 22. Juni 2010 — Die Rechtslupe referiert den Beschluss des OLG Stuttgart 3 W 15/10 vom 26.4.2010, der zwar (mal wieder) versicherungsfreund…

Versicherer hat nach Autounfall drei bis vier Wochen Zeit zur Regulierung

Anwaltskanzlei von Olnhausen | 10. November 2007 — Das OLG Düsseldorf hatte in einem Beschluss (vom 27.06.2007, Az.: 1 W 23/07) nach §§ 91a, 92 ZPO zu entscheiden, ob ein Ans…

Sofortiges Anerkenntnis Kosten: Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren

Jurabilis | 18. September 2006 — Bei einem schriftlichen Vorverfahren kann der Beklagte den Anspruch noch „sofort“ i.S. von § 93 ZPO anerkennen, wenn die Vert…

Nach dem Unfall zu früh geklagt...

beck-blog | 10. Mai 2011 — hatte der Geschädigte im Falle des OLG Koblenz: Beschluss vom 20.04.2011 - 12 W 195/11 = BeckRS 2011, 09722. Offenbar ging dem …

Arbeitsrecht: Verspätete Klageerhebung ist nur unverschuldet zulässig

LohnPraxis-Weblog | 9. Juni 2009 — Will ein Beschäftigter gegen seine Entlassung vorgehen, muss er nach § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Schre…