Verzögerungen

Auch fünf Jahre Untersuchungshaft können zu lang sein. Das Bundesverfassungsgericht hat erneut zu Gunsten eines Beschuldigten entschieden und (faktisch) seine Freilassung angeordnet.

Interessant an dem Fall ist zunächst, dass die Staatsanwaltschaft dem Mann im Rahmen einer Verfahrensabsprache zugesagt hatte, nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe seine Entlassung auf Bewährung zu befürworten. Diese Zeit hat der Mann bereits in Untersuchungshaft gesessen. Eine Entlassung auf Bewährung war aber nicht möglich, weil das Urteil gegen den Beschuldigten noch nicht rechtskräftig ist.

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Fnf

Erschienen 3. Januar 2006 auf http://www.knastblog.de.

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