Verzögerung der Verzögerungsrüge
Es war einmal vor langer Zeit…. da wollte der Gesetzgeber seinen manchmal langsamen Richtern Beine machen. Wer infolge unangemessener
Dauer eines Gerichtsverfahrens einen Nachteil erleiden würde, solle entschädigt werden. und schreibe 1200 Euro pro Jahr der Verzögerung sollte der verlangsamte Bürger als Entschädigung
erhalten.
Dann wurde, ein Jahr später, diskutiert und diskutiert. Weise Frauen und Männer fragten sich, ob ein solches Gesetz denn richtig sei.
Manche wandten ein, dass die Justiz aufgrund des neuen Gesetzes ja nun auch noch die Eingaben zu bearbeiten hätte, die das neue
Gesetz mit sich brächte. Das würde dann ja zu einer weiteren Verzögerung führen. Andere sagten, dass ein Richter dann natürlich nur
das Verfahren vorziehen würde, welches durch einen mit
einer Verzögerungsrüge überzogen werde, dafür aber dann die anderen Akten liegen lassen würde. Dritte meinten gar, einem Richter
könne man gar nichts sagen – sonst wäre er ja nicht mehr unabhängig. Auch wurde argumentiert, dass niemand im Volke doch ein nur
schnelles Verfahren wünschen könne – gründlich solle die Arbeit des Richters doch immer vor allem sein.
Nun, bald eineinhalb Jahre später, hört man, dass der den Gesetzentwurf im Herbst 2011 abschließend beraten will. Immerhin hat der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte ja schon 2006 darauf verwiesen, dass die b…
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