Verwirrung stiften

Heute gefunden bei anwalt.tv: Wie schließe ich einen Kaufvertrag:

Ein Kaufvertrag kommt grundsätzlich mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande, genauer gesagt: mit Angebot und Annahme.

Wer hätte das gedacht!

Der Vertragsschluss muss nicht ausdrücklich erklärt werden, sondern kann auch “konkludent”, also durch schlüssiges Verhalten, erfolgen.

Soso, das war mir auch noch klar! Aber jetzt:

Beim Einkauf im Laden wird der Kaufvertrag regelmäßig wie folgt geschlossen: Legt der Kunde an der Kasse die Ware auf das Band, gibt er damit sein Kaufangebot ab. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch den Kassierer, wenn er den Kaufpreis einscannt oder in die Kasse eingibt.

Da habe ich doch ein wenig gestutzt, denn der Vertrag kann doch erst wirksam geschlo…

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Themen: Fundsachen

Erschienen 13. August 2007 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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