Verwirrte Verfahren

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat mich beeindruckt. Positiv. Sie beantragt von sich aus die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gegen meine Mandantin – und zwar zu Gunsten der Frau. Was zur Folge haben sollte, dass ein mittlerweile rechtskräftiger Strafbefehl aufgehoben und das Ermittlungsverfahren eingestellt wird.

Die Geschichte ist nicht lang. Meine Mandantin stammt aus Afrika. Sie hielt sich illegal in Deutschland auf. Im Juni 2008 wurde sie in Göppingen erwischt. Wegen illegalen Aufenthaltes verhängte das Amtsgericht im Januar 2009 einen Strafbefehl. Eintausend Euro, die meine Mandantin bei sich hatte, waren gleich bei der Festnahme einbehalten worden. Die Geldstrafe belief sich dann, welch Überraschung, auf eintausend Euro.

Nun ist meine Mandantin aber noch einmal erwischt worden, und zwar im November 2008. Das war in Duisburg. Dort knöpfte man ihr 2.500 Euro ab und stellte das Verfahren wegen geringer Schuld ein. Die Einstellung in Duisburg erging einige Tage vor Erlass des Strafbefehls in Ulm.

Ich hatte mir dann erlaubt darauf hinzuweisen, dass der illegale Aufenthalt ein Dauerdelikt ist. Meiner Mandantin sei nicht nachzuweisen, dass sie zwischen den Kontrollen in Göppingen und Duisburg ausgereist sei. Somit liege nur eine Tat vor.

Eine Tat bedeutet aber, dass der Strafbefehl nicht hätte ergehen dürfen. Denn mit der Verfahrenseinstellung gegen eine Auf…

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Themen: Amtsgericht , Afrika

Erschienen 20. August 2009 auf http://www.lawblog.de.

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