Verwirkung der Vertragsstrafe - Frage der Fertigstellung

OLG München, Urteil vom 21.03.2006, AZ: 13 U 5102/05 Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluss des BGH vom 25.01.2007, AZ: VII ZR 106/06 Der Auftragnehmer erhielt auf Basis der VOB Teil B den Auftrag, die Auffahrtsspindel eines Garagenhauses zu sanieren. Im Vertrag war eine Vertragsstrafe vereinbart. Die Arbeiten wurden ausgeführt. Zum vereinbarten Fer-tigstellungstermin war die Dichtigkeit der einzelnen Fugen noch nicht hergestellt, so dass nur eine Teilabnahme ...

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Themen: Bgh , Verwirkung Vertragsstrafe

Erschienen 14. April 2007 auf http://www.heinicke.com.

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