Verwertung von Erkenntnissen aus illegalem Lauschangriff

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Anti-Terror-Prozess die Nutzung von Beweisen aus einem großen Lauschangriff auf Basis des rheinland-pfälzischen Polizeigesetzes erlaubt, obwohl dieses in Teilen verfassungswidrig war. Die drei Angeklagten wandten sich laut einer Mitteilung über das entsprechende, am gestrigen Freitag ergangene Urteil (Az.: 3 StR 552/08) erfolglos gegen die Verwertung der Erkenntnisse aus der akustischen Wohnraumüberwachung, die zur Aufklärung der Taten geführt hatte.

Zwar entsprach das rheinland-pfälzische Polizeigesetz, auf dessen Grundlage die Verwanzung im Sommer 2004 angeordnet worden war, laut dem Richtspruch nicht in vollem Umfang den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner im März 2004 ergangenen Entscheidung zum großen Lausc…

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Heise , Terror , Karlsruhe , Beweisverwertung , Polizeigesetz , Lauschangriff

Erschienen 16. August 2009 auf http://log.handakte.de/.

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