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Verwendungszweck

am 28.09.2005 von http://www.ra-blog.de

Ein Mieter überweist nach Einwendungen gegen die fällige Nebenkostennachzahlung einen Teilbetrag mit folgendem Vermerk:
“o. Stütze”
Es folgte ein freundliches Schreiben, in dem die Einwendungen als unbegründet zurückgewiesen wurden. Eine Kürzung der Forderung mit der Anmerkung “o. Stütze” könne nicht nachvollzogen werden. Eine Erklärung kam leider nicht mehr. Der Betrag wurde umgehend ausgeglichen. Meine Kosten dann mit dem Vermerk:
“unter Vorbehalt”
Da kam aber nichts mehr, die Akte wurde eben abgelegt.

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