Google Analytics mit Adsense - Problem oder nicht?
Datenschutzbeauftragter Online | 23. Oktober 2008 — Google hat heute endgültig Analytics und Adsense miteinenader kombiniert berichtet Golem: Google wertet seinen Web-Analyse-…
Nichts im Leben ist kostenlos, nicht einmal der Tod, denn der kostet das Leben. So Platt diese Lebensweisheit auch ist, so richtig ist sie auch.
Niedersächsische Betreiber von Webseiten müssen dieser Tage erfahren, dass der Einsatz von Google AdSense und Trackingtools nicht ganz so einfach ist und Risiken sowie handfeste Konsequenzen mit sich bringen kann.
Wie heise-online berichtet, erhielt ein Forenbetreiber seitens des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten die Aufforderung, seine automatisierten Datenverarbeitungsverfahren der Aufsichtsbehörde entsprechend § 4d BDSG zu melden. Nachdem er selbiges getan hatte, erhielt er eine Auflistung seiner Verfehlungen mit der Maßgabe diese umgehend abzustellen.
SachverhaltHintergrund war, dass sich ein Forenbenutzer über die datenschutzwidrige Handhabung bei der Behörde beschwert hatte.
Ein Problem bestand darin, dass sich der Webseitenbetreiber eines Webhosters bediente und die Aufsichtsbehörde nunmehr den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 BDSG anforderte, welchen es bis zu diesem Zeitpunkt wohl noch gar nicht gab. Aber besonders stachen den Datenschützern die Verwendung von Google AdSense sowie des IVW-Zählpixels ins Auge. Wo liegt das Problem bei Google AdSense oder Trackingtools?Bei der Nutzung von AdSense wird seitens Google ein Cookie gesetzt und die IP-Adresse an Google übermittelt. Ähnlich arbeiten Webtrackingtools wie Google Analytics oder das IVW-Zählpixel, auch hier werden IP-Adressen der Nutzer übermittelt.
Nach teilweise vertretener Auffassung handelt es sich bei IP-Adressen um personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts. Diese Ansicht entspricht insbesondere den Vorstellungen der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden und wurde jüngst auch nochmals durch den Berliner Datenschutzbeauftragten bestätigt.
Wann ist eine Verwendung personenbezogener Daten zulässig?Eine Verwendung personenbezogener Daten bei Telemedien ist nur zulässig, wenn
eine auf Telemedien sich beziehende Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat (§ 12 Absatz 1 TMG).Weiterhin muss der Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über
Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsratesin allgemein verständlicher Form unterrichten (§ 13 Absatz 1 TMG).
Sind dynamische IP-Adressen zwingend personenbezogene Daten?Die rechtliche Auffassung, wonach dynamische IP-Adressen aus Sicht eines Nicht-Providers personenbezogene Daten darstellen, ist allerdings weder in der Literatur noch in der Rechtsprechung unumstritten. So hat beispielsweise jüngst das OLG Hamburg entschieden (Beschluss vom 3.11.2010 – 5 W 126/10), dass es sich nicht um personenbezogene Daten handele.
Freilich ist dem Urteil des OLG all…
» Vollständiger ArtikelErschienen 21. Februar 2011 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.
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Facebook ist ein soziales Netzwerk, das Menschen mit ihren Freunden, Arbeitskollegen, Kommilitonen und anderen Mitmenschen verbindet. Nutzer verwenden Facebook, um mit ihren Freunden in Verbindung zu bleiben, eine unbegrenzte Anzahl an Fotos hochzuladen, Links und Videos zu posten sowie mehr über die Personen zu erfahren, die sie kennenlernen.