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Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung stellt Bagatellverstoß dar

am 30.04.2008 von Handakte WebLAWg

In einem aktuellen Beschluss vom 11.04.2008 (Az. 5 W 41/08) entschied das Kammergericht Berlin, das die Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung lediglich einen Bagatellverstoß darstelle und daher nicht abmahnfähig sei.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ebay-Händler einen Konkurrenten u.a. deshalb abgemahnt, weil dieser noch die alte Muster-Widerrufsbelehrung verwendete. Weiterhin sah der Abmahnende einen Verstoß des Konkurrenten darin, dass dieser den Vornamen des Geschäftsführers der Komplementärin im Impressum abgekürzt hatte. Das Gericht erklärte zu diesem Punkt, dass …

Neue Muster-Widerrufsbelehrung für Internethandel

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Zum 01.04.2008 soll die neue Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (BMJ) in Kraft treten. Sie alte Widerrufsbelehrung war in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen gewesen. Mehrere Gerichte hatten en…

Neuer Entwurf der Muster-Widerrufsbelehrung misslungen

Handakte WebLAWg / Das Thema des Widerrufsrechts im E-Commerce ist schon seit langer Zeit ein Trauerspiel für die meisten Online-Händler und Shopbetreiber. Das Ziel des Widerrufsrechts ist es schließlich, den Kunden über seine Rechte und Pflichten zu informieren. E…

KG Berlin: Angabe des abgekürzten Vornamens im Impressum

muepe.de | weblog peter müller / Das KG Berlin hat mit Beschluss vom 11.04.2008 (Az. 5 W 41/08) entschieden, dass eine vorschriftswidrige Abkürzung des Vornamens des Geschäftsführers einer Gmbh & Co. KG im Impressum - anders als die Angabe des nur abgekürzten Vornamens eines Ein…

Gewerbliche Ebay Händler müssen Vornamen ausschreiben

Handakte WebLAWg / Gewerbliche Händler dürfen beim Handel auf der Auktionsplattform Ebay ihren Vornamen nicht abkürzen. Das hat das KG Berlin entschieden (KG Berlin (Beschl. v. 13.02.2007 - Az.: 5 W 34/07). In der Verwendung eines abgekürzten Vornamens sah das Geri…

BMJ: Muster für Widerrufsbelehrung - Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV) in der ab dem 01.04.2008 gültigen Fassung Muster für die Widerrufsbelehrung Wichtig: Nach wie vor hat der Formulierungsvorschlag des Bundesministeriums der Justi…

Widerrufsbelehrung – neues Muster ab 01.04.2008

maas_rechtsanwälte / Es ist soweit, das Bundesjustizministerium hat nach Vorlage eines Diskussionsentwurfs vom 16. November 2007 zur Neufassung der Muster-Widerrufsbelehrung (Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV) nun eine abgeänderte Fassung der Musterbelehrung zum 1. April…

Muster für Ebay Widerrufsbelehrung (Stand 01.04.2008)

IT-Blawg / Ab 1. April 2008 ist die neue Musterwiderrufsbelehrung in Kraft getreten (mit einer Übergangsfrist für das alte Muster bis 1.10.2008). Mit der Novellierung wollte der Gesetzgeber die nicht gesetzmäßige Musterwiderrufsbelehrung (m…

Überprüfung der Identität im Onlinehandel - Registrierung bei eBay

maas_rechtsanwälte / Nachdem gerade erst zum 1. April 2008 das neue Muster der Widerrufsbelehrung der BGB-InfoV in Kraft getreten ist (vgl. unseren Artikel „Widerrufsbelehrung – neues Muster 01.04.2008“) und Online-Händler auf Trab hält, entsteht schon wi…

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Rainer Langenhan

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